Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Entscheidung in Großbritannien: Gleichstellung nach biologischem Geschlecht

Das oberste Gericht des Landes entschied einstimmig, dass das britische Gleichstellungsgesetz primär biologische Frauen schützt.

Die Richter des britischen Supreme Court entschieden einstimmig, dass Gleichberechtigung in erster Linie für biologische Frauen gilt. (Archivfoto)
Foto: Matt Dunham/AP/dpa

Das höchste Gericht Großbritanniens hat entschieden, dass bei der Gleichstellung von Männern und Frauen das biologische Geschlecht und nicht das soziale Geschlecht zählt.

Laut einem einstimmigen Urteil der Richter des Supreme Courts in London richtet sich das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) hauptsächlich auf den Schutz biologischer Frauen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Transfrauen nicht auch davon indirekt profitieren, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.

Entscheidung gilt als wegweisend und weitreichend

«Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann», hieß es in dem Urteil. Regelungen zum Schutz von Frauen schließen demnach per Definition Männer aus. 

https://x.com/UKSupremeCourt/status/1912433646868336938

Die Entscheidung wird als wegweisend und weitreichend angesehen, zum Beispiel in Bezug darauf, ob Transfrauen bei Frauenquoten als Frauen betrachtet werden und ob sie Zugang zu Orten wie Damenumkleiden haben oder von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können.

Streit um Frauenquote in Vorständen

Die Frauenrechtsorganisation For Women Scotland (FWS) hatte gegen die Auslegung der schottischen Regionalregierung geklagt. Die Regierung behauptete, dass die Anerkennung von Transfrauen als Frauen in allen Lebensbereichen gilt. Daher sollten sie auch bei der Erfüllung von Frauenquoten in Vorständen berücksichtigt werden.

Die Richter des Supreme Courts beurteilten, dass eine solche Interpretation jedoch inkonsistent sei, da sie beispielsweise Transmänner, die biologisch Kinder gebären könnten, von Mutterschutzregelungen ausschließe. Ebenso würden heterosexuelle Männer, die ihr Geschlecht in weiblich änderten, automatisch lesbisch werden. Darüber hinaus überschreite das schottische Parlament mit dieser Festlegung seine Kompetenzen.

Die Kläger hatten zuvor vor den Gerichten in Schottland keinen Erfolg, aber schließlich bekamen sie in der letzten Instanz Recht. Nach der Urteilsverkündung im und vor dem Gerichtsgebäude in Westminster feierten Dutzende Unterstützerinnen ihren Sieg.

dpa