Das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl weicht nur marginal vom vorläufigen aus der Wahlnacht ab. Für das BSW von Sahra Wagenknecht gibt es eine schlechte Nachricht.
BSW auch nach endgültigem Ergebnis nicht im Bundestag

Trotz des endgültigen Ergebnisses der Bundestagswahl schafft es das BSW nicht in das Parlament. Sahra Wagenknechts Partei erhielt zusätzlich 4.277 gültige Zweitstimmen im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis der Wahlnacht, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Trotzdem blieb sie mit 4,98 Prozent knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Am Gesamtergebnis und an der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts mehr. So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.
Leichte Stimmenkorrekturen bei mehreren Parteien
Es gab minimale Veränderungen in der absoluten Anzahl der gültigen Zweitstimmen, nicht nur beim BSW. Die CDU erhielt beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, die SPD 840 und die AfD 1.632. Im Gegensatz dazu wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen sind hauptsächlich auf Korrekturen der vorläufigen Zweitstimmen-Ergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912) zurückzuführen, so Bundeswahlleiterin Ruth Brand.
Brand erwähnte auch einige Unregelmäßigkeiten bei der Wahl. Zum Beispiel wurden im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz versehentlich Stimmzettel für Berlin-Pankow gedruckt und verteilt. 15 Wähler haben dadurch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel wurden jedoch für ungültig erklärt.
Drei Fälle von doppelter Stimmabgabe festgestellt
In einigen Bundesländern wurden in vereinzelten Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt versandt. Es wurden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.
Dennoch wurden drei Fälle von doppelter Stimmabgabe registriert, zum Beispiel im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort hat eine Person im Wahllokal den Wahlvorstand abgelenkt, so dass eine andere Person einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schließlich zwei Stimmzettel abgegeben hat. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I sind Wähler zweimal erschienen und haben es geschafft, doppelt zu wählen. In den drei Fällen wurde Strafanzeige erstattet, sagte Brand.