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Bürgergeld-Reform beschlossen

Der Bundestag hat die Reform des Bürgergeldes beschlossen, die schärfere Sanktionen und schnellere Kürzungen vorsieht. Ab Juli 2026 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten und die Grundsicherung wird umgestaltet, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Bürgergeld-Reform beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag eine umfassende Reform des Bürgergeldes beschlossen, die mehr als fünf Millionen Menschen betreffen wird. Nach intensiven Debatten stimmten 321 Abgeordnete für die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung, während 268 Abgeordnete dagegen votierten und zwei sich enthielten. Die Reform erhielt Unterstützung von Union und SPD, während die Opposition die Pläne ablehnt.

Neues Gesetz tritt schrittweise in Kraft

Die Reform für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten. Der Begriff „Bürgergeld“ wird dabei abgeschafft. Empfänger, die nicht kooperieren, müssen mit drastischen Kürzungen rechnen. Das Gesetz muss zwar noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Union hatte im Bundestagswahlkampf ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems gefordert. Renten steigen ab Juli 2026: So viel mehr Geld gibt es

„Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht“, erklärte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann während der Debatte. „Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten.“ Künftig sind die Bürgergeld-Empfänger, die arbeitsfähig sind, verpflichtet, ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen. Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang, und bei vielversprechenden Weiterbildungsangeboten soll diesen der Vorzug gegeben werden, insbesondere bei Personen unter 30 Jahren.

Regeln und Sanktionen verschärft

Die Regelungen für mögliche Kürzungen bei Fehlverhalten wurden verschärft. Die Grundsicherung, die derzeit bei 563 Euro für Alleinstehende liegt, kann um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen einreichen oder an Förderkursen nicht teilnehmen. Bei versäumten Terminen im Jobcenter greift die 30-Prozent-Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat, gefolgt von einer möglichen vollständigen Streichung der Leistungen. Die Koalition plant, die verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Aktuell betreffen die Sanktionen nur einen kleinen Teil der Leistungsberechtigten, zuletzt waren es im Schnitt weniger als 30.000 pro Monat.

Totalsanktionen und Anhörungsrechte

Neu eingeführt werden Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit kann die Grundsicherung vollständig gestrichen werden. Nach drei versäumten Terminen können die Jobcenter die Zahlungen einstellen, einschließlich der Wohnkosten. Den Betroffenen soll jedoch die Möglichkeit zur persönlichen Anhörung gegeben werden, etwa durch einen Anruf oder einen Besuch. Personen mit psychischen Erkrankungen sollen von diesen Maßnahmen ausgenommen werden.

In den Ausschussberatungen wurde der ursprüngliche Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) von Union und SPD modifiziert. Menschen mit psychischen Erkrankungen können ihre Situation erläutern, und Jobcenter dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten. Zudem entfällt die Karenzzeit für den Schutz von Vermögen, sodass Einkommen und Vermögen vorrangig eingesetzt werden müssen, bevor Leistungen gewährt werden. Die Kosten für die Unterkunft werden nur bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen, und Schwarzarbeit soll effektiver bekämpft werden.

Weitere Reformen in Planung

Im Rahmen weiterer geplanter Reformen im Sozialstaat möchte die Koalition auch andere steuerfinanzierte Sozialleistungen überarbeiten. Ziel ist es, dass sich Arbeit für die Beziehenden von Leistungen künftig mehr lohnt. Linnemann kündigte Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln sowie bei den EU-Regeln zur Freizügigkeit an.

Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Einsparungen in Milliardenhöhe beim Bürgergeld gefordert. Das neue Gesetz sieht nun jährliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich vor. Linnemann räumte in einer RTL/ntv-Sendung ein, dass es ungewiss sei, ob größere Einsparungen erzielt werden könnten, betonte jedoch das vorhandene Potenzial. Als Faustregel gilt, dass die Integration von 100.000 Menschen in den Arbeitsmarkt Einsparungen zwischen einer und drei Milliarden Euro bringen könnte.

Debatte im Bundestag

Vor der Abstimmung kam es im Bundestag zu einem Schlagabtausch zwischen der Koalition und der Opposition, die die Reform ablehnt. Die AfD, größte Oppositionsfraktion, kritisierte, dass die Steuerzahler kaum entlastet würden. Die Abgeordnete Gerrit Huy wies darauf hin, dass das komplexe Gesetz viel Aufwand in den Behörden verursachen werde und der „Sozialmissbrauch“ nicht verringert werde.

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten zu stigmatisieren und „unmenschliche Sanktionen“ einzuführen. Der Linken-Fraktionschef Sören Pellmann betonte, dass Sanktionen keine stabile Beschäftigung schaffen würden: „Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg.“

Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Änderungen und erklärte: „Für die, die mitmachen, ändert sich nichts.“ Seine Fraktionskollegin Daniela Rump fügte hinzu: „Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.“ Rente: Viele Rentner mit wenig Geld kennen diesen Zuschuss nicht

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Bildquelle: ai-generated-gemini

Ronny Winkler