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Bürgergeld-Verschärfungen werden auf zwei Jahre befristet

Bürgergeld soll komplett gestrichen werden können, wenn jemand beharrlich Jobs ablehnt. Diese Verschärfung hatte Proteste ausgelöst. Nun wird die geplante Regelung verändert.

Wenn Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern, kann das Jobcenter das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen.
Foto: Jens Kalaene/dpa

Die geplanten Verschärfungen der möglichen Sanktionen beim Bürgergeld sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt werden. Diese Information wurde der Deutschen Presse-Agentur in Berlin von Vertretern der Koalitionsfraktionen mitgeteilt.

Die geplante Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. «Die Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung sind auf zwei Jahre nach Inkrafttreten befristet», sieht eine Neufassung eines Änderungsantrags für das Haushaltsfinanzierungsgesetz vor.

Die Verschärfung der Sanktionen ist Teil eines Sparpakets für den Haushalt 2024. Die geplante Regelung des Bürgergelds soll jährliche Einsparungen von rund 170 Millionen Euro bringen – 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen weiterhin nicht gestrichen werden können. Bisher waren die Sanktionen beim Bürgergeld vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.

Komplett-Sanktion wird überprüft

Die Entscheidung, ob die Möglichkeit der Komplett-Sanktionen nach zwei Jahren dauerhaft bestehen bleiben soll, wird auf Basis einer Überprüfung getroffen. Das Bundesarbeitsministerium soll mit der Bundesagentur für Arbeit und ihrem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abstimmen, wie diese in die bereits laufende Evaluation des Bürgergeldes einbezogen werden können.

Die Grünen im Bundestag, die die Verschärfung heftig kritisiert hatten, nahmen für sich in Anspruch, die Befristung durchgesetzt zu haben. «Wir haben dafür gesorgt, dass die Regelung automatisch wieder aus dem Gesetz verschwinden wird», sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur. Anwendung und Wirkung müssten bis dahin intensiv beobachtet und überprüft werden.

Grüne besorgt über Bürgergeld-Debatte

«Niemand darf in Deutschland das nötige Geld für Essen und Trinken genommen werden», so Audretsch. Die Möglichkeit, das Bürgergeld komplett zu streichen, betreffe unmittelbar den Artikel 1 des Grundgesetzes, also die Menschenwürde. «Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2019 entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein muss.» Besorgt zeigte sich Audretsch über die derzeitige Debatte über Menschen, die Bürgergeld beziehen. «Dass die CDU sogar ins Spiel bringt das Grundgesetz zu ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, ist unverantwortlich.»

Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hatte eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. «Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen», hatte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt. «Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.»

dpa