Bereits kurz nach dem Sturz des Langzeit-Machthabers Assad kam die Idee auf, syrischen Flüchtlingen Kurzzeit-Reisen in die alte Heimat zu erlauben. Doch dann entbrannte ein politischer Streit darum.
Bund-Länder-Kontroverse zu Erkundungsreisen von Syrern
Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu einer Ausnahmeregelung für kurze Heimreisen syrischer Flüchtlinge stockt. Vor allem Bayern ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung für solche Erkundungsreisen nicht einverstanden. «Ein äußerer Zeitdruck, vor der Regierungsneubildung eine dauerhafte Entscheidung zu treffen, ist für mich nicht erkennbar», sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, laut einer Mitteilung seines Ministeriums.
Freiwillige Rückkehr ermöglichen
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, das Ministerium arbeite an einem Konzept, um «unter bestimmten strengen Voraussetzungen Reisen nach Syrien zur Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr zu ermöglichen, ohne dass die Betroffenen dadurch einen Widerruf ihres asylrechtlichen Schutztitels befürchten müssen». Dies diene dem Ziel, bei einer weiteren Stabilisierung der Lage in Syrien die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in größerer Zahl zu ermöglichen.
Die Leute könnten persönlich herausfinden, ob nach dem Krieg Häuser noch stehen und Verwandte noch leben. Gemäß dem aktuellen Konzept, über das derzeit mit den Ländern beraten wird, müssten die Flüchtlinge Reisen nach Syrien zur Vorbereitung einer Rückkehr bei der Ausländerbehörde anmelden.
Einmal vier Wochen oder zwei Mal zwei Wochen
Demnach wäre entweder eine einzige Reise von höchstens vier Wochen oder zwei Reisen von jeweils höchstens zwei Wochen erlaubt.
Das geplante Verfahren wecke Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten, kritisierte das bayerische Innenministerium. Denn über den Widerruf der Schutzberechtigung entscheide alleine das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), und zwar «unabhängig von der subjektiv wahrgenommenen Situation vor Ort».
Nicht alle Länder sehen die geplante Regelung kritisch. Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise «sittlich zwingend geboten ist» – etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden.
Die geschäftsführende Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), plante Ende März, sich in Syrien ein Bild von der Lage zu machen, auch mit Blick auf Möglichkeiten für eine Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Aufgrund konkreter Sicherheitshinweise wurde der Flug nach Damaskus jedoch kurz vor dem geplanten Start abgesagt.