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Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab

Während Ausweise von Fluggästen in Frankreich und Spanien beim Einsteigen kontrolliert werden, blockiert die Bundesregierung eine solche Verpflichtung bisher. Was dagegen spricht, verrät sie nicht.

In Deutschland gibt es keinen Abgleich zwischen Bordkarte und Ausweis beim Einsteigen ins Flugzeug. (Symbolbild)
Foto: Matthias Balk/dpa

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. «Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber», sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe. 

Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle «sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann», erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine «sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit» darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt. 

Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch

In der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember schlug der Bundesrat eine Änderung in einem Gesetzentwurf vor, über den der Bundestag derzeit diskutiert. Es geht um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Auf Initiative Niedersachsens hat sich die Länderkammer dafür ausgesprochen, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden sollen, vor dem Einsteigen in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte oder den Buchungsdaten abzugleichen.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist es üblich, aber in Deutschland nicht. Das bedeutet, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer Bordkarte, die auf einen anderen Namen ausgestellt ist, fliegen könnte, da am Flughafen normalerweise nur sein Gepäck und nicht sein Ausweis kontrolliert wird.

Italien hat vor einigen Monaten die Verpflichtung zum Namensabgleich abgeschafft. Die italienischen Behörden haben dies mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und der Gleichbehandlung von Flug- und Bahnreisen begründet.

Bundesrat verweist auf Gefahren – auch durch Terrorismus

«In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt», mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren. 

Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung

«Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen», teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass «die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist».

Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. «Die Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs», erklärt eine BDL-Sprecherin. 

Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit

Laut dem Flughafenverband ADV ist kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich erkennbar. Obwohl weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren grundsätzlich technisch möglich sind, erfordern sie eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die Luftverkehrswirtschaft, was bisher nicht vorgesehen ist.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber schon. «Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig», sagt die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt Eichwede und verspricht: «Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das noch besser gelingen kann.» 

Vorschläge sind hinlänglich bekannt

Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. «Die Initiative wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene hinlänglich bekannt sein», sagt eine Sprecherin.

Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal nichts wird. «Private Fluggesellschaften sollten nicht als Ersatzpolizei herhalten müssen», sagt der Innenpolitiker Lukas Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die Vorschläge insgesamt «unausgewogen und nicht zielführend».

dpa