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Abschuss von Drohnen? Dobrindt plant Gesetzesreform

Drohnenflüge über Flughäfen sorgen derzeit vielerorts für Aufregung. Auch in Deutschland sind die unbemannten Flugobjekte längst ein Thema. Was der Innenminister plant.

Zuletzt machten illegale Drohnenüberflüge etwa in Skandinavien häufiger Schlagzeilen - der Bund will nun die Rechtslage verschärfen. (Symbolbild)
Foto: Marcus Golejewski/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Befugnisse der Bundeswehr im Kampf gegen illegale Drohnenüberflüge deutlich erweitern. «Ich will im Luftsicherheitsgesetz festschreiben, dass die Bundeswehr der Polizei im Inneren Amtshilfe leisten darf – gerade bei Drohnenabwehr-Einsätzen», sagte der CSU-Politiker der «Rheinischen Post». 

Nach Informationen der «Bild»-Zeitung ist zentraler Bestandteil der geplanten Reform, dass die Bundeswehr im Falle einer akuten Bedrohung künftig Drohnen abschießen darf. Möglich sein soll das demnach, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr eines schweren Unglücks ist. 

Eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hatte die Ampel-Regierung schon im Januar auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sollte den Streitkräften die Anwendung von «Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge» ermöglichen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das aber nicht mehr umgesetzt.

Drohnen hatten zuletzt stundenlang Flughäfen in Dänemark blockiert. Am Freitagabend wurde erneut mindestens eine Drohne entdeckt, diesmal am Militärstützpunkt Karup, so die Nachrichtenagentur Ritzau. Auch in der Nacht zum Freitag wurden Flugkörper in Schleswig-Holstein gesichtet.

Bericht: Maßnahmenkatalog gegen Drohnen 

Die Drohnenabwehr-Pläne der schwarz-roten Bundesregierung umfassen laut «Bild» neben der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes auch einen Maßnahmenkatalog, der die Erfassung und Klassifizierung illegaler Drohnen, den Einsatz elektronischer Abwehrmittel wie Störsender oder die Übernahme der Steuerung sowie – als letztes Mittel – den Einsatz von Waffengewalt vorsieht. Geschützt werden sollen vor allem Menschenleben sowie kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung und Regierungsgebäude. 

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gab auf Anfrage bekannt, dass derzeit Abstimmungen für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sowie eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes stattfinden. Das Ministerium wollte sich nicht näher zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren äußern.

«Aufspüren, abwehren, abfangen»

Dobrindt nannte in der «Rheinischen Post» als Ziel, ein deutsches Drohnen-Kompetenzzentrum aufzubauen, in dem Bund, Länder und Bundeswehr vernetzt sind. Am Donnerstag hatte der Minister im Bundestag bereits eine Gesetzesreform angekündigt: «Wir befinden uns in einem Wettrüsten zwischen Drohnenbedrohung und Drohnenabwehr. Deswegen werden wir stärker in dieses Wettrüsten investieren, sowohl mit Mitteln der Gestaltung eines neuen Luftsicherheitsgesetzes als auch mit finanziellen Mitteln, und nach dem Grundsatz „aufspüren, abwehren, abfangen“».

Mögliche Neuauflage einer Ampel-Reform

Die Regierung der Ampel hatte kurz vor der Bundestagswahl als Grund für die geplante Gesetzesverschärfung angegeben, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen von unbemannten Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur kommt – also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie.

Geplant war laut damaligen Angaben, dass die Bundeswehr befugt sein sollte, bei einem drohenden schweren Unglücksfall illegal fliegende Drohnen abzuwehren. Die Polizeien der Länder müssten technisch nicht dazu in der Lage sein und um entsprechende Unterstützung bitten.

Luftsicherheitsgesetz setzt Grenzen

Laut dem Luftsicherheitsgesetz ist es der Bundeswehr bisher nur gestattet, relativ sanfte Maßnahmen anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Streitkräfte Luftfahrzeuge im Luftraum abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben dürfen.

Verena Jackson, eine Rechtswissenschaftlerin an der Universität der Bundeswehr in München, betonte am Freitag auf Anfrage, dass „ein Abschuss von Drohnen grundsätzlich rechtlich auch möglich ist“. Allerdings müsse dies „verhältnismäßig sein und berge zudem erhebliche Gefahren – etwa durch herabfallende Trümmerteile oder explosive Ladung“ und werde deshalb „bisher kaum in Betracht gezogen“.

«In die Luft zu schießen, verbietet sich im Grunde genommen»

Auch der Kommandeur des Bundeswehr-Landeskommandos Thüringen, Oberst Klaus Glaab, hatte vor wenigen Tagen in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» auf die Verhältnismäßigkeit hingewiesen. «In die Luft zu schießen, verbietet sich im Grunde genommen, weil Projektile oder Teile davon außerhalb der Kaserne einschlagen können. Dann könnten Menschen gefährdet oder Dinge zerstört werden.»

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, hat kürzlich angekündigt, dass der Kampf Drohne gegen Drohne mit Nachdruck vorangetrieben wird. Experten nennen als Maßnahmen zur Drohnenbekämpfung auch Funkstörungen, sogenanntes GPS-Spoofing, Abfangdrohnen, Netzwerfer oder auch Laser-Systeme.

dpa