Bundesfinanzminister Lindner lehnt Änderungen an der neuen Grundsteuerregelung ab, trotz lauter Rufe aus den Bundesländern nach Flexibilität.
Bund will Grundsteuer-Gesetz nicht ändern

Trotz vieler Forderungen aus den Bundesländern plant der Bund nicht, die Regelung für die neue Grundsteuer zu ändern. Finanzminister Christian Lindner argumentierte in einem Brief an seine Kollegen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz den Ländern genügend Flexibilität lasse, um die Steuerberechnung an regionale Bedürfnisse anzupassen. Eine Reform durch den Bund sei aufgrund der knappen Zeit nicht rechtssicher umsetzbar.
Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer gemäß den neuen Regeln berechnet werden. In vielen großen Städten zeichnet sich jedoch nun eine Ungleichheit ab: Während Gewerbetreibende zukünftig Steuern sparen, müssen Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Die Bundesländer forderten daher die Einrichtung einer gesetzlichen Öffnungsklausel. Auf diese Weise könnten die Kommunen die Grundsteuer aufteilen und unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festlegen. Letztendlich bestimmen diese kommunalen Hebesätze die Höhe der Grundsteuer.
Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen
Laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer hat im letzten Jahr jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Hebesatz erhöht. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, mit der sie Schulen, Kindergärten, Straßen und Spielplätze finanzieren. Ursprünglich sollte die Grundsteuerreform zumindest im Durchschnitt nicht zu einer höheren Belastung der Bürger führen.
Die Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken in größeren Städten entsteht vor allem dadurch, dass Gewerbegrundstücke seit 1960 oft weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke. In Gebieten mit einem hohen Wertzuwachs bei Wohngrundstücken ist daher eine überproportionale Grundsteuerbelastung zu erwarten.
Lindner ermunterte die Länder, «notwendige Änderungen im Landesrecht aktiv auszuschöpfen». «Eine bundesgesetzliche Regelung wäre sowohl mit Blick auf die Zeitschiene wie auch mit Blick auf die Rechtssicherheit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet», schrieb er in seiner Antwort auf ein Schreiben des Finanzministers aus NRW, Marcus Optendrenk und der Finanzministerin aus Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen. Zudem wären neue Abwägungen in den Ländern auch dann nicht vermeidbar – genauso in den fünf Bundesländern, die zur Berechnung der Grundsteuer eigene Formeln und nicht das Bundesmodell nutzten.








