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Bund zahlt Rückkehrhilfe für 133 Geflüchtete aus Syrien

Abschiebungen nach Syrien gibt es seit 2012 nicht. Wer freiwillig in das vom Krieg verwüstete Land zurückkehren möchte und sehr wenig Geld hat, kann finanzielle Unterstützung erhalten.

In vielen Regionen Syriens sind die Häuser aufgrund von Kriegsschäden unbewohnbar, wie hier in Dschubar, einem Viertel der Hauptstadt Damaskus.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Seit Januar haben einige Dutzend Geflüchtete das Angebot der Bundesregierung für Unterstützungsleistungen bei einer Rückkehr von Deutschland nach Syrien genutzt. Bis zum 16. Februar seien 40 Personen ausgereist, die diese Unterstützung in Anspruch genommen hätten, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) organisiert seit dem 13. Januar die Förderung der freiwilligen Ausreisen nach Syrien im Rahmen eines Bund-Länder-Programms.

Das Programm bietet finanzielle und organisatorische Unterstützung für bedürftige Migrantinnen und Migranten, die dauerhaft in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückkehren möchten. Es umfasst Reisebeihilfen von 200 Euro pro Erwachsenem und 100 Euro pro Minderjährigem. Zusätzlich können bei Bedarf medizinische Zusatzkosten bis zu 2.000 Euro sowie eine finanzielle Starthilfe von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder oder Jugendliche beantragt werden. Familien erhalten maximal 4.000 Euro Starthilfe.

Auch Rückkehr-Programme der Länder

Neben den Rückkehrhilfe-Programmen der Länder können diese nach der Ausreise einen Antrag auf teilweise Refinanzierung der entstandenen Kosten beim Bamf stellen. Nach vorläufigen Daten wurden laut Bundesinnenministerium im Jahr 2024 85 freiwillige Ausreisen nach Syrien refinanziert, während es bisher in diesem Jahr 8 Ausreisen waren. Somit ergibt sich zusammen mit denjenigen, die die Leistungen des neuen Bundesprogramms seit Januar in Anspruch nehmen, insgesamt 133 freiwillige Ausreisen, die mit Mitteln vom Bund gefördert wurden.

Der Sprecher betonte, dass dies nicht die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen von Menschen aus Syrien darstelle, die in Deutschland Schutz gesucht haben, sondern nur die Fälle, in denen ein Antrag auf Kostenerstattung durch die Länder an das Bamf weitergeleitet wurde.

Knapp eine Million Syrer in Deutschland

Gemäß dem Ausländerzentralregister lebten am 31. Dezember 2024 in Deutschland 975.061 syrische Staatsangehörige. Davon waren 10.231 zur Ausreise verpflichtet. Von ihnen hatten 9.156 eine Duldung.

Das Bundesinnenministerium arbeitet nach Angaben des Sprechers weiter an einer Lösung, um Syrern «kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr» zu ermöglichen, ohne dass sie dadurch ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. 

Assad im Dezember gestürzt

Am 8. Dezember wurde der syrische Machthaber Baschar al-Assad von einer Rebellenallianz unter der Führung der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) gestürzt, die jetzt das arabische Land mit einer Übergangsregierung regiert.

dpa