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Bundesanwaltschaft klagt «Sächsische Separatisten» an

Eine Razzia bei mutmaßlich militanten Neonazis sorgte im Herbst für Schlagzeilen. Einige Tatverdächtige gehörten der AfD an. Nun sollen sie vor Gericht kommen.

Verdächtige werden zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof gebracht. (Archivbild)
Foto: Rene Priebe/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche militante Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den selbst ernannten «Sächsischen Separatisten» unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Zu der Gruppierung sollen drei damalige AfD-Mitglieder gehört haben.

Im November wurden bei einer Razzia in mehreren Orten in Sachsen und Polen insgesamt acht Männer von Einsatzkräften festgenommen. Der älteste von ihnen war zum Zeitpunkt der Festnahme laut dpa-Angaben 25 Jahre alt. Auch in Österreich fanden Durchsuchungen statt.

Die Beschuldigten sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann es eine Verhandlung ansetzt. «Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung dauern an», erklärte die Bundesanwaltschaft. Zuerst hatte die «taz» über die Anklage berichtet.

Parallelen zum Nationalsozialismus 

Die Ideologie der Gruppe war nach Angaben der Bundesanwaltschaft von rassistischen, antisemitischen und teils apokalyptischen Vorstellungen geprägt. «Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland», so die Bundesanwaltschaft.

Die Gruppe soll geplant haben, an einem unbestimmten «Tag X» mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen am Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. «Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden», teilte Deutschlands oberste Anklagebehörde mit.

Die Gruppe wurde nach neuen Informationen Anfang Februar 2020 gegründet. Vier der festgenommenen deutschen Staatsbürger sollen zu den ursprünglichen Mitgliedern gehört haben, einer davon soll der Rädelsführer gewesen sein. Die anderen sollen laut Behörden später dazugekommen sein.

Gruppe übte Häuserkampf und Patrouillengänge

Die Männer hatten laut der Bundesanwaltschaft wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. «Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt», hieß es in der Mitteilung zur Anklage. Zudem habe sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände wie Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten besorgt.

AfD distanziert sich von der Gruppe

Der sächsische AfD-Landesverband hat schnell jede Verbindung zu der betroffenen Gruppierung abgelehnt. Außerdem hat er angekündigt, die betroffenen Parteimitglieder auszuschließen.

Im Sächsischen Landtag forderte die AfD-Fraktion Aufklärung zur Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der «Sächsischen Separatisten». Der Mann soll durch Schüsse der Polizei am Kiefer verletzt worden sein. Der Betroffene hatte laut Bundesanwaltschaft ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der Polizist zuvor in Gegenwehr mit seiner Dienstwaffe geschossen habe. «Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.»

Der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau verlangte «volle Transparenz». Andernfalls entstehe der Eindruck, dass die Behörden etwas zu verschweigen hätten und die Geschichte inszeniert worden sei, um der AfD zu schaden.

dpa