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Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab

Deutschlands höchstes Finanzgericht hat der Bundesregierung eine Sorge genommen: Die Neuregelung der Grundsteuer kann bleiben, wie sie ist. Doch Millionen Eigentümer sind enttäuscht.

Der Bundesfinanzhof lehnte die Klagen gegen die Grundsteuer-Reform ab. (Archivbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die seit Anfang des Jahres gültige Grundsteuer-Reform des Bundes wurde vom Bundesfinanzhof in München (BFH) in zweiter Instanz als rechtmäßig bestätigt. Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung wurden abgewiesen. Diese bemängelten einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Finanzämter die Grundsteuer anhand pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festlegen dürfen. Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle der Länder.

Pauschale Durchschnittswerte erlaubt

Deutschlands höchstes Finanzgericht sieht in der Verwendung dieser pauschalen Durchschnittswerte jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das verkündete der 2. Senat des BFH unter Leitung seiner Vorsitzenden Franceska Werth. Pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen, sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen. Diese Pauschalierung sei «verfassungsrechtlich vertretbar», sagte Werth. 

Millionenfacher Einspruch, mehr als zweitausend Klagen

Laut dem Augsburger Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhof hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Bislang haben mehr als 2.000 Immobilieneigentümer in der ersten Instanz vor den 18 Finanzgerichten geklagt. Viele dieser Klagen wurden bereits abgewiesen.

Die Grundsteuer betrifft praktisch alle Bürger, auch wenn nur Immobilieneigentümer die Steuer direkt zahlen müssen. In der Regel übertragen Vermieter die Kosten auf ihre Mieter. Ein Hauptkritikpunkt des Eigentümerverbands Haus & Grund und vieler Kläger ist, dass die Finanzämter die Mieteinnahmen in vielen Fällen zu hoch angesetzt haben.

Entscheidung gilt für elf Länder 

In allen drei Fällen drehte es sich um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern in Kraft ist. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben jeweils ihre eigenen Regelungen getroffen, aber auch gegen diese Landesgesetze wehren sich viele Eigentümer. Der Bundesfinanzhof wird im nächsten Jahr über die Revisionsklagen gegen die Landesgesetze entscheiden.

Alte Regelung war verfassungswidrig

Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Grundstückswerte im Westen waren seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht aktualisiert worden, was zu großen Ungleichheiten bei der Besteuerung führte. Nach einem langen Hin und Her um das neue Gesetz mussten schließlich 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden.

Reform soll keine Steuererhöhung sein

Die Reform soll insgesamt «aufkommensneutral» sein, also keine versteckte Grundsteuererhöhung mit sich bringen. Etliche Kritiker bezweifeln das. Im ersten Halbjahr 2024 hatten die 16 Länder noch nach der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. 

Es wird erst feststehen, ob die Reform tatsächlich aufkommensneutral war, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Trotz einer aufkommensneutralen Neuregelung bedeutet dies nicht, dass jeder Eigentümer genau so viel oder wenig zahlen müsste wie zuvor – einige zahlen weniger, andere mehr.

dpa