Familiengerichte können elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen und Täter zu Anti-Gewalt-Kursen verpflichten, um Opfer besser zu schützen.
Neue Maßnahme gegen häusliche Gewalt: Fußfessel für Täter
Die Bundesregierung plant, Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, künftig besser mit einer Fußfessel für den Täter zu schützen. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Es ist jedoch unklar, ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird.
Es ist geplant, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen zukünftig die Möglichkeit haben, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Darüber hinaus sollen Täter verpflichtet werden können, an Anti-Gewalt-Kursen teilzunehmen.
Verweis auf positive Erfahrungen in Spanien
«Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin», sagte der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing. Deshalb dulde der Kampf gegen häusliche Gewalt keinen Aufschub. In Spanien etwa habe man mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt gute Erfahrungen gemacht. «Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht», teilte das Bundesjustizministerium mit.
Ex-Mann in Sachsen mit elektronischer Fußfessel
In Sachsen wurde diese Woche bekannt gegeben, dass erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt wird, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) teilten mit, dass gegen den vorbestraften Ex-Mann ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt wurde, das nun mithilfe der Fußfessel überwacht wird. Dies sei das erste Mal in Deutschland, dass diese Technik zum Einsatz kommt. Hessen führte die Fußfessel der neuen Generation bereits im letzten Jahr ein.
Im spanischen Modell werden keine festen Verbotszonen, wie etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz, überwacht. Stattdessen wird darauf geachtet, den Abstand zwischen Täter und Opfer zu kontrollieren. Das Opfer trägt dabei ein GPS-Gerät bei sich. Wenn sich der Täter mit der Fußfessel – absichtlich oder unabsichtlich – in der Nähe des Opfers befindet, löst dies einen Alarm bei der Polizei aus. Gleichzeitig wird das Opfer gewarnt.