Das Haushaltsfinanzierungsgesetz steht nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer, wie ein Sprecher des Bundesrats sagte.
Bundesrat befasst sich nicht mit Streichung von Diesel-Steuervergünstigungen für Landwirte

Morgen wird sich der Bundesrat nicht mit der geplanten und umstrittenen Streichung von Diesel-Steuervergünstigungen für Landwirte befassen, wie von der Bundesregierung vorgesehen. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das diese Maßnahme enthält, steht nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer, wie ein Sprecher des Bundesrats mitteilte.
Die kommende ordentliche Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März vorgesehen. Das bedeutet, dass der sogenannte Ständige Beirat beim Haushaltsfinanzierungsgesetz keiner Verkürzung der Frist zugestimmt hat. Das Gesetz soll morgen vom Bundestag verabschiedet werden, danach wird es dem Bundesrat übermittelt und in den Fachausschüssen diskutiert.
Der Bundesrat hat keine Verpflichtung, dem Gesetz zuzustimmen, hat jedoch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es gibt jedoch in vielen Ländern Koalitionsregierungen mit Ampel-Parteien – und wenn es Uneinigkeit in einer Landesregierung gibt, muss sich das Land im Bundesrat enthalten oder kann nicht zustimmen.
Der Knackpunkt
Die Ampel-Koalition beabsichtigt, die Subventionen für Agrardiesel schrittweise zu reduzieren. Bisher konnten Betriebe einen Teil der Energiesteuer für Diesel zurückerstattet bekommen, und zwar in Höhe von 21,48 Cent pro Liter. Dies soll allmählich verringert werden. Ab dem Jahr 2026 wird es keine Subventionen mehr für verbrauchte Mengen geben.
Die Kürzungen haben zu einer starken Kontroverse geführt und haben eine Welle des Protests von Landwirten ausgelöst.
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland, die von der SPD geführt werden, haben einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, über den am Freitag beraten wird. In dem Antrag wird festgestellt, dass die Agrarwirtschaft übermäßig belastet wird.
Um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen, sollte der Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung über einen deutlich längeren Zeitraum erfolgen.








