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Bundesrat billigt Qualitäts-Atlas zu Krankenhäusern

Welches Krankenhaus bietet welche Leistung? Die Beantwortung dieser Frage soll künftig leichter werden und so für mehr Transparenz sorgen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält Transparenz für dringend erforderlich.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundesrat hat ein Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen, das bald einen staatlichen Online-Atlas über die Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitstellen wird.

Das neue «Transparenzverzeichnis» soll als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten Auskunft geben. Konkret soll dort voraussichtlich vom 1. Mai an zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.

Der Bundesrat ließ das Gesetz nun im zweiten Anlauf passieren, nachdem er es im November zunächst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Gremium verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung für die Kliniken zugesagt.

Lauterbach betonte im Bundesrat, dass er Transparenz für dringend notwendig erachtet. Etwa ein Drittel der Krebspatienten erhält derzeit nicht die optimale Behandlung.

Die Details

Die Daten zu Fallzahlen, Behandlungserfahrung, Personalschlüssel und Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe sollen auf dem Portal abrufbar sein. Die Angaben sollen übersichtlich und verständlich sein und regelmäßig aktualisiert werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Kliniken müssen zusätzliche Daten für das Verzeichnis bereitstellen.

Das Gesetz beinhaltet auch verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität der Kliniken. Dazu gehört unter anderem, dass Lohnsteigerungen frühzeitig von den Kassen erstattet werden. Das Gesetz soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Anpassungen in der Finanzierung unterstützen, an der derzeit Bund und Länder arbeiten.

Lauterbach stellte dafür einen «Transformationsfonds» in Aussicht, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien – je zur Hälfte finanziert vom Gesundheitsfonds als Geldsammel- und Verteilstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie von den Ländern.

dpa