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Deutschland: Bundesrat entscheidet über umstrittene Legalisierung von Cannabis

Die Ampel-Koalition plant die Legalisierung von Cannabis für Eigenkonsum ab April. Union und Bayern drohen mit Klage und warnen vor Gesundheitsgefahren.

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe zum 1. April beschlossen. Jedoch steht noch die Entscheidung des Bundesrates aus.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Heute wird die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland abschließend im Bundesrat behandelt. Das Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde, bedarf keiner Zustimmung im Bundesrat. Dennoch könnte die Länderkammer es in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken, um es vorerst zu bremsen.

Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab dem 1. April erlaubt werden. Ab dem 1. Juli sollen auch nichtgewerbliche Vereinigungen mit dem gemeinschaftlichen Anbau beginnen können.

Klage droht

CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats den Widerstand der Union. «Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Sollte der Bundesrat gegen den Willen der Union stattdessen grünes Licht für die Legalisierung geben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung.» Merz warnte vor massiven Auswirkungen auf die Gesundheit insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende abgeschlossene Strafverfahren neu aufgerollt werden.

Ähnlich äußerte sich die bayerische Landesregierung. «Das Cannabis-Gesetz muss unbedingt komplett gestoppt werden», sagte Ministerpräsident Markus Söder der «Augsburger Allgemeinen» (Freitag). Bayern unterstütze die Anrufung des Vermittlungsausschusses. «Wir wehren uns entschieden gegen die Legalisierung von Drogen», betonte der CSU-Chef. Von Cannabis gingen schwere Gesundheitsgefahren aus. Zudem steige nach Ansicht von Experten die Kriminalität an und der Straßenverkehr werde gefährlicher.

Kontrolle durch Polizei fraglich

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage bestätigt. Er betonte, dass man zunächst abwarten müsse, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dort entschieden werde. Vorher mache eine Klage keinen Sinn, erklärte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München. Falls jedoch der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen bereits festgestellt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, müsse dem unbedingt nachgegangen werden. Herrmann gab zu bedenken, dass es jedoch keine einfache Frage sei, wie die Angelegenheit letztendlich vor Gericht gebracht werden könne.

Herrmann hält das Gesetz auch für praktisch nicht umsetzbar. «Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden», fragte der CSU-Politiker. Als Beispiele nannte er Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum. «Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?», fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel.

Es war zunächst unklar, ob im Bundesrat die Mehrheit der Stimmen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kommt. Landesregierungen enthalten sich üblicherweise, wenn sie nicht inhaltlich einig sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits Kontakt zu den Ländern aufgenommen und Bedenken geäußert. In einer Erklärung, die im Bundesrat verlesen wird, verspricht die Regierung unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung. Es sollen auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz vorgenommen werden, beispielsweise für flexiblere Umsetzungsregeln.

Nur Volljährige dürfen konsumieren

Die Bundesregierung betont in der Erklärung, dass eine geplante Amnestie für Fälle, die in Zukunft legal sein sollen, aus Gründen der Gerechtigkeit notwendig ist. Es gab Bedenken aus den Ländern hinsichtlich einer Überlastung der Justiz aufgrund anstehender Fallprüfungen.

Nach dem im Februar vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für Erwachsene ab 18 Jahren legalisiert. In der eigenen Wohnung dürfen drei lebende Cannabispflanzen gehalten werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Das Rauchen von Cannabis im öffentlichen Raum ist in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – konkret in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang.

Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

dpa