In der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause sagen die Länder bei zwei Gesetzen des Bundes Nein. Zahlreiche andere Vorhaben werden durchgewunken. Der Bundesrat startet auch eigene Initiativen.
Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor

Der Bundesrat will die Organspenderegeln ändern, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die Länderkammer hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Bundestag vorzulegen. Dort gibt es bereits einen ähnlichen Vorstoß.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat viele Gesetze abgesegnet, die bereits vom Bundestag beschlossen wurden, darunter die neuen Regeln für die Post und die Cannabis-Grenzwerte am Steuer. Das Düngegesetz und das Hochbaustatistikgesetz wurden jedoch vorerst abgelehnt.
Länder wollen Widerspruchslösung bei Transplantationen
Nach dem Gesetzentwurf der Länder sollen alle Menschen mit Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten – es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein «entgegenstehender Wille» des Verstorbenen vor. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen ähnlichen Gesetzentwurf vorgestellt.
Seit Jahren besteht ein großer Bedarf an mehr Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten. Im letzten Jahr spendeten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für andere, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation feststellte. Dennoch befanden sich 8400 Menschen auf Wartelisten.
Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer
Nach der Legalisierung von Cannabis wurden die Grenzwerte für Autofahrerinnen und Autofahrer festgelegt – ähnlich wie beim Alkohol am Steuer. Das Gesetz legt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut fest. Für Fahranfänger und bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln.
Wer absichtlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut erwischt wird, muss in der Regel mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wenn zusätzlich Alkohol konsumiert wurde, beläuft sich die Strafe in der Regel auf 1000 Euro Bußgeld. Für Fahranfänger gilt ab sofort dasselbe wie für Alkohol: Während der zweijährigen Probezeit und für Personen unter 21 Jahren herrscht ein absolutes Verbot.
Reform des veralteten Postgesetzes
Das Postgesetz wird erstmals seit 1997 umfassend novelliert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Die bestehen darin, dass die Menschen heute viel weniger Briefe schreiben. Die Alltagskommunikation erfolgt über Mails und Chats. Daher soll die Deutsche Post künftig deutlich weniger Zeitdruck für die Beförderung von Briefen haben. Bislang müssen 80 Prozent der eingeworfenen Sendungen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, diese Vorgabe fällt weg. Stattdessen gilt nun: Am dritten Werktag nach Einwurf müssen 95 Prozent der Briefe angekommen sein und am vierten Werktag 99 Prozent.
Daumen runter beim Düngegesetz
Die Änderungen bei den Düngeregeln für Landwirte wurden vorerst durch die Ablehnung des Bundesrates gestoppt. Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht vor, dass Düngedaten von Höfen überprüft und bewertet werden können, um das Grundwasser zu schützen. Ein Monitoring soll die Wirksamkeit der Düngevorgaben überprüfen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisierte den hohen bürokratischen Aufwand und zweifelte an der Notwendigkeit der geplanten Datenerfassung. Um das Gesetz zu retten, müsste die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
Vermittlungsausschuss zum Hochbaustatistikgesetz
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum Hochbaustatistikgesetz angerufen. Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes durch den Bund. Sie begrüßen zwar die Absicht, einen besseren Überblick über die Entwicklung im Wohnungsbau zu erhalten. Allerdings sehen sie sich und die Kommunen nicht in der Lage, das Gesetz innerhalb der vorgesehenen Übergangsfristen organisatorisch, personell und technisch umzusetzen. Ein Hauptkritikpunkt ist auch hier: Zusätzliche und häufigere Meldepflichten führen zu einer erheblichen bürokratischen Belastung.
Streit um Digitalpakt Schule
Die Länder erhöhen den Druck auf den Bund im Kampf um die weitere digitale Ausstattung der Schulen. In einer Entschließung forderten sie die Bundesregierung auf, die erforderliche Verwaltungsvereinbarung für einen Digitalpakt 2.0 sofort abzuschließen. Der Bund muss sicherstellen, dass mindestens 1,3 Milliarden Euro jährlich für den gesamten Förderzeitraum 2025 bis 2030 bereitgestellt werden.
«Wenn wir die gemeinsame Erfolgsstory Digitalpakt Schule tatsächlich fortsetzen wollen, dann brauchen wir jetzt ein klares Bekenntnis des Bundes – und zwar mindestens in der Größenordnung des ersten Digitalpakts», sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD). «Es geht um den notwendigen digitalen Bildungskick. Der Bund darf die Umsetzung nicht länger verzögern», betonte Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU). Für den Bund spielte Bildungsstaatssekretär Jens Brandenburg (FDP) den Ball ins Feld der Länder zurück: «Es ist nicht der Bund, der auf der Bremse steht.»
Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes für Frauen mit Fehlgeburten einzuführen. Es soll sich um einen freiwilligen Anspruch handeln, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und je nach Dauer der Schwangerschaft verlängert werden. Bislang besteht nur ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde.








