Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen zum 1. Januar 2026 nicht steigen, so hat es der Kanzler in Aussicht gestellt. Doch das wackelt jetzt.
Bundesrat stoppt Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge

Für viele Millionen Versicherte bleibt vorerst unklar, ob die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben oder weiter steigen werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Sparpaket in den Vermittlungsausschuss geschickt und somit vorerst gestoppt. Die Länder lehnen die geplanten Ausgabenbeschränkungen für die Krankenhäuser ab, mit denen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute Erhöhungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 verringern möchte.
Die Länder wehren sich gegen Kürzungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Außerdem soll der Anstieg der Klinikvergütungen bis 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.
Ministerin: Schlechtes Signal
Warken sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. «Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.»
In der Länderkammer wurde deutlicher parteiübergreifender Widerstand sichtbar. Der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manfred Lucha (Grüne), bemängelte, dass die Einsparungen einseitig zu Lasten der Krankenhäuser gingen. Die Ministerin von Hessen, Diana Stolz (CDU), warnte davor, dass die Absenkung für 2026 die neue Grundlage für die Folgejahre sein werde. Dies würde zu einer langfristigen finanziellen Schwächung führen. Der niedersächsische Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, dass den Kliniken ein kürzlich beschlossener Inflationsausgleich teilweise wieder genommen werde.
Zitterpartie bei Abstimmung
Die Entscheidung, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder das Gesetz gebilligt werden soll, wurde nach der Diskussion auf das Ende der Sitzung verschoben. Der Grund dafür war, dass die Bundesregierung eine Erklärung vorbereiten wollte, um den Einwänden der Länder gerecht zu werden, die während der laufenden Sitzung in der Länderkammer verlesen werden sollte.
Georg Kippels (CDU), der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, hat die Länder aufgefordert, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Die Krankenkassen benötigen ein eindeutiges Signal, um sich auf die geplanten Maßnahmen zur Festlegung der Zusatzbeiträge verlassen zu können. Auch Warken hatte zuvor gewarnt, dass, wenn die Regelungen in Frage gestellt würden, die Kassen die entlastende Wirkung in den bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanungen nicht mehr berücksichtigen würden.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem «offenen Misstrauensvotum» gegen die Ministerin, deren Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei. Der Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit: «Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und Neuverhandlungen vorbereitet werden – weil die Ministerin ein Paket vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert», sagte Dahmen der dpa.
Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits angekündigt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2026 nicht erhöht werden sollen. Vor der Entscheidung im Bundesrat warnten Krankenkassen und Opposition jedoch vor voraussichtlichen Erhöhungen der Zusatzbeiträge im Jahr 2026, da viele Kassen ihre Reserven auf die vorgeschriebenen Mindestwerte auffüllen müssen.
Die Politik kann nicht direkt stabile Beiträge festlegen. Die Kassen werden in den nächsten Wochen je nach ihrer Finanzlage über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden. Derzeit liegt das durchschnittliche Niveau bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst zusätzlich den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Mitglieder haben bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 gab es eine Welle kräftiger Erhöhungen.








