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Bundesregierung erarbeitet neuen Aktionsplan gegen Rassismus

Was genau ist Rassismus und wie kann der Staat am besten dagegen vorgehen? Bis 2027 soll ein Plan dafür vorliegen. Das aktuelle Konzept stammt aus dem Jahr 2017.

Natalie Pawlik (SPD) ist sowohl Integrationsbeauftragte als auch zuständig für Antirassismus. (Archiv)
Foto: Fabian Sommer/dpa

Die Bundesregierung plant, den Kampf gegen Rassismus auf eine neue Basis zu stellen. Der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgelegte Prozess hat mit einer Eröffnungssitzung von Vertretern der verschiedenen Ministerien begonnen, wie das Büro der Integrations-Staatsministerin und Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, bekannt gab.

Die Beauftragte, die hierbei die Federführung hat, sagte laut einer Mitteilung: «Wir starten für die Bundesregierung den neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Dort werden wir Maßnahmen gegen Rassismus bündeln und gezielt weiterentwickeln.» 

Im Koalitionsvertrag heißt es: «Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.»

Arbeitsdefinition aus der Zeit der Ampel-Koalition

Die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus und jetzige Entwicklungsministerin, Reem Alabali-Radovan (SPD), hat im März – vor der Bildung der schwarz-roten Koalition – der öffentlichen Verwaltung eine Arbeitsdefinition von Rassismus vorgelegt. Diese Definition wurde von Expertinnen und Experten in einem mehr als anderthalbjährigen Prozess erarbeitet, um Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit zu verschaffen. Es wurde damals jedoch betont, dass die Definition nicht verbindlich ist, sondern lediglich ein Angebot darstellt.

«Historisch gewachsene Einteilung von Menschen»

«Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion», heißt es in der Definition.

Bestimmte Eigenschaften wurden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die Personen, die ihnen zugeordnet sind, als höher- oder minderwertig charakterisieren. Die als minderwertig eingestuften Gruppen werden daher abgewertet und basierend auf negativen Stereotypen und Vorurteilen diskriminiert.

Alabali-Radovan hatte im Juni 2023 zwölf Expertinnen und Experten für Antirassismus berufen, um die Arbeitsdefinition zu formulieren. Bei der Erstellung des neuen Plans, der von Pawlik angekündigt wurde, sollen Wissenschaftler, die Zivilgesellschaft und die Bundesländer einbezogen werden. Der Plan soll laut Angaben 2027 dem Kabinett zur Genehmigung vorgelegt werden.

Pawlik betonte: «Rassismus ist längst kein Randproblem mehr.» Alle 75 Minuten ereigne sich in Deutschland eine rassistische Straftat. Betroffene müssten besser geschützt werden.

Der derzeitige Nationale Aktionsplan gegen Rassismus stammt aus dem Jahr 2017. Er setzt konkrete Ziele wie die Förderung von Diversität am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und im Beruf sowie die Bekämpfung von Rassismus im Internet.

dpa