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Bundeswehr soll Waffen gegen Drohnen einsetzen dürfen

Zwischenfälle mit verdächtigen Drohnen nehmen zu. Die Bundesregierung vermutet einen staatlichen Akteur mit Sabotageabsicht oder gar Terrorplänen – und will jetzt mehr Handlungsfähigkeit.

In Deutschland kommt es regelmäßig zu illegalen Flügen von unbemannten Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. (Archivbild)
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Zur Abwehr erheblicher Gefahren soll die Bundeswehr verdächtige Drohnen künftig auch abschießen dürfen. Das sieht ein Entwurf für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, der den Streitkräften auch «Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge» ermöglicht, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor und sollte in der kommenden Woche im Bundeskabinett behandelt werden.

Als Begründung wird angeführt, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen unbemannter Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur komme – also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie. Diese würden mutmaßlich «von einem staatlichen Akteur zu Sabotagezwecken und womöglich terroristischen Zwecken durchgeführt».

In letzter Zeit hatten sich solche Überflüge gehäuft. Berichte kamen von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten, vom US-Militärflugplatz Ramstein, aber auch von sicherheitsrelevanten Unternehmen. Die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Militär blieben begrenzt. Kaum jemals wurden die Verursacher erwischt.

Faeser und Pistorius berieten im Dezember über Drohnengefahr

Eine verdächtige Drohne umflog in Hamburg im November auch den britischen Flugzeugträger «Queen Elizabeth», der dort zu Gast war. Die Bundeswehr bestätigte die Sichtung und setzte einen Drohnenabwehrtrupp mit dem «Effektor» HP-47 ein, einem Störsender, der aber nicht zur Wirkung kam.

Nach Informationen der dpa haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) am 16. Dezember über die Verschärfung der Maßnahmen gegen Drohnen diskutiert. Es geht formell um die Unterstützung der Polizeibehörden bei der Gefahrenabwehr im Luftraum.

Das Luftsicherheitsgesetz beschränkt die Bundeswehr bisher darauf, nur vergleichsweise milde Maßnahmen zu ergreifen. So ist es den Streitkräften erlaubt, Luftfahrzeuge im Luftraum abzudrängen, zur Landung zu zwingen, den Einsatz von Waffengewalt anzudrohen oder Warnschüsse abzugeben. Der Einsatz von Waffengewalt durch die Bundeswehr war bisher nicht gestattet, soll jedoch nun gegen unbemannte Flugkörper erlaubt werden.

Die Anforderungen sollen jedoch hoch sein. Der Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ein katastrophaler Schaden droht oder Gefahr für Leib und Leben besteht. Dies kann ein Flugzeug- oder Zugunglück, ein Stromausfall oder ein drohender Terroranschlag sein.

In einem anderen Fall stoppten Verfassungsrichter eine Änderung

Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 eine weitere Änderung des Luftsicherheitsgesetzes abgelehnt, bei der es um ein moralisches und juristisches Dilemma geht. Urteil der Richter: Der Abschuss entführter Passagierflugzeuge zur Abwehr eines Terroranschlags ist gemäß dem Grundgesetz unzulässig. Ein solcher Schritt verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und die Garantie der Menschenwürde.

Die Situation ist völlig anders im Falle der unbemannten Flugkörper. Laut einem Arbeitspapier ist diese Anpassung an die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Luftverteidigung angemessen.

Über die Wege zur Billigung wird noch gesprochen

Es gibt jedoch noch ungeklärte Fragen. Wenn die Bundeswehr die Polizei unterstützt, bleibt die Verantwortung für die Entscheidung über einen entsprechenden Einsatz bei der Leitung der Polizei. Es muss noch über die genauen Genehmigungsverfahren gesprochen werden.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte das Vorhaben am Freitag «weder bestätigen noch dementieren», solange es keinen Kabinettsbeschluss und noch Abstimmungen gebe. «Wir sehen gerade seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine einen deutlichen Anstieg an Drohnenvorfällen», sagte er. Immer wieder gebe es «Sicherheitsvorfälle» mit Drohnen, die von Ausstattung und Bauweise her «immer weniger anfällig sind für technische Störungen».

dpa