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Pendler, Gastro, Ehrenamt: Bundestag beschließt Entlastung

Es soll Vorteile bringen für Restaurants, Pendler und Ehrenamtler. Doch ob ein neues Gesetz mit Steuerentlastungen wirklich kommt, ist offen.

Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, aber im Bundesrat gibt es Widerstand.
Foto: Elisa Schu/dpa

Pendler, Restaurantbesitzer und Freiwillige sollen steuerlich entlastet werden. Der Bundestag in Berlin hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist jedoch noch unklar: Die Länder würden dadurch Steuereinnahmen verlieren und verlangen daher eine Kompensation vom Bund. Im Bundesrat könnte es Mitte Dezember interessant werden.

Was genau geplant ist:

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich abzusetzen, unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Derzeit beträgt sie für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent geltend gemacht werden. Zukünftig sollen bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten.

Laut Finanzministerium könnten bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei 20 Kilometern wären es sogar 352 Euro. Für diejenigen, die nur fünf Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen müssen, ergibt sich ein Plus von 88 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn die Werbungskosten den Pauschalbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigen.

Grüne und Linke haben im Bundestag kritisiert, dass vor allem Gutverdiener von der Maßnahme profitieren. Anstatt dessen argumentierten sie, dass man den Grundfreibetrag erhöhen sollte, bis zu dem man überhaupt keine Einkommensteuer zahlt. Dadurch müssten viele Menschen mit niedrigen Einkommen keine Steuererklärung abgeben. Die AfD bemängelte, dass die 38 Cent pro Kilometer für Autofahrer nicht ausreichend seien – die Pauschale sollte daher auf 50 Cent erhöht werden.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dies war bereits während der Corona-Pandemie der Fall, wurde jedoch zu Jahresbeginn 2024 wieder angehoben.

Laut Finanzministerium profitieren neben Restaurants und Cafés auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung von dieser Maßnahme. Das Ziel ist es, die Gastronomiebranche wirtschaftlich zu unterstützen, die zuletzt Umsatzrückgänge verzeichnete.

Es ist unklar, ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird. Die Branchenverbände haben bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, so die Kritik der Linken. Die Union argumentierte, dass das Schnitzel vielleicht nicht günstiger wird, aber es wird immer noch jemanden geben, der es brät.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro erhöht werden, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. In Zukunft sollen Personen durch ihr Engagement bis zu diesem Betrag steuerfrei verdienen dürfen. Davon betroffen sind beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Parteispenden und Medaillengewinne

Auch Prämien für Medaillengewinne bei den Olympischen Spielen sollen steuerfrei sein. Ebenso sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zukünftig zusätzlich zu den bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen können. Bisher wurde der Beitrag als Werbungskosten gezählt – wer den Pauschalbetrag nicht überschritt, hatte also keinen Vorteil davon.

Der Bundestag erhöhte auch die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich absetzbar sind.

Was im Bundesrat droht

Die Entlastungen führen dazu, dass Bund und Länder mehrere Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen – nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund.

Wenn das Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat diskutiert wird, besteht die Möglichkeit, dass es vorerst gestoppt wird: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um erneut Verhandlungen zu führen.

Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. «Es wird keine Kompensation des Bundes geben», sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon im Oktober der «Bild». Wer darauf bestehe, gefährde die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts. «Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen», warnte der Vizekanzler.

dpa