Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer – das ist eigentlich klar. Nach einem Bier darf man aber häufig noch fahren. Jetzt steht auch fest, was künftig für kiffende Autofahrer gilt.
Bundestag beschließt Grenzwert für Cannabis am Steuer

Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis gibt es neue Regeln für Autofahrer. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz der Ampel-Koalition verabschiedet, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer sowie Geldbußen bei Verstößen festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.
Es wurden strengere Regeln für Fahranfänger und den gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol festgelegt. Ebenso wurden engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen beschlossen, die ab Juli beginnen können.
Seit dem 1. April ist es für Volljährige legal, Marihuana zu konsumieren – mit vielen Einschränkungen, darunter auch die Erlaubnis zum privaten Anbau von Cannabis. Nun werden auch Regelungen für den Straßenverkehr eingeführt, über die Fachleute schon seit einiger Zeit diskutieren. Bisher wurde streng darauf geachtet, dass bereits der Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen nach sich zieht.
In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine «angemessene» Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.
Der Grenzwert
Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung «nicht fernliegend» ist.
Es könne mit 0,2 Promille Alkohol verglichen werden und liege deutlich unter der 7 Nanogramm-Schwelle, ab der ein erhöhtes Risiko beginnt. Es ist auch ein Aufschlag für Messfehler enthalten.
Mischkonsum
Es wird in Zukunft als eine neue Ordnungswidrigkeit betrachtet, wenn zusätzlich zum Kiffen auch Alkohol konsumiert wird. Wenn man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr überschreitet, wird ein Alkoholverbot am Steuer verhängt – das bedeutet, dass man kein alkoholisches Getränk zu sich nehmen oder fahren darf, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol steht.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger gilt künftig wie bereits bei Alkohol: Während der zweijährigen Probezeit und für Personen unter 21 Jahren besteht ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Strafe: in der Regel 250 Euro.
Weitere Vorgaben und Tests
Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC «aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt».
Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests «als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums» eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.
Cannabis-Wirkungen
Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein «Herantasten» an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin.
Die sicherheitsrelevanten Effekte treten am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, fällt die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC im Körper ansammeln und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
Reaktionen
Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller sprach von einem «schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit». Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der Ampel-Koalition darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen.
Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen: «Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.» Gleichzeitig gebe es jetzt eine faire Regelung für alle, die Konsum und Fahren trennen. Mit einer pauschalen Kriminalisierung über Regelungen im Straßenverkehr sei nun Schluss.
Cannabis-Anbauvereinigungen
Beschlossen hat der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz, die der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen ab 1. Juli keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem «baulichen Verbund» oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen.
Verboten werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den «nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter» zu sichern. Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt «jährlich» heißt es nun «regelmäßig».








