Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollen davon verschont bleiben, dass die Krankenversicherung zum 1. Januar schon wieder teurer wird. Ein Spargesetz ist jetzt besiegelt. Nur reicht das?
Bundestag beschließt Sparpaket gegen höhere Kassenbeiträge

Der Bundestag hat ein Sparpaket verabschiedet, um den Druck für zukünftige Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr zu verringern. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht vor, dass vor allem bei den Kliniken Ausgaben begrenzt werden, um eine Finanzlücke von zwei Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2026 zu schließen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Georg Kippels (CDU), sagte in der Debatte, die Koalition stabilisiere so die Beitragssätze und halte ihr politisches Versprechen. «Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss.»
Die Opposition warnte vor dennoch steigenden Beiträgen im Jahr 2026. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von Etikettenschwindel und beschuldigte die Regierung, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Der Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar sagte, das Versprechen sei nichts wert.
Kassen entscheiden selbst über Zusatzbeiträge
Bei den Kliniken sollen konkret 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Der Anstieg der Vergütungen soll auf die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser begrenzt werden. 100 Millionen Euro sollen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen eingespart werden, beispielsweise bei Porto oder Werbeaktionen. Eine Halbierung der Einzahlungen aus Kassenmitteln in einen Fonds zur Versorgungsforschung soll weitere 100 Millionen Euro einbringen.
Die Politik kann nicht direkt stabile Beiträge festlegen. Die Kassen werden in den nächsten Wochen je nach ihrer Finanzlage über die Zusatzbeiträge für 2026 entscheiden. Ein zuständiger Schätzerkreis hat einen rechnerischen Wert von 2,9 Prozent für 2026 ermittelt, was dem aktuellen Niveau entspricht. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist jedoch, wenn Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen.








