Am Ende gab es doch eine große Mehrheit: Der Bundestag votiert für ein höheres Kindergeld und steuerliche Entlastungen. Jetzt ist der Bundesrat am Zug.
Bundestag beschließt Steuerentlastungen und Kindergeld-Plus
Der Bundestag hat beschlossen, ein Gesetz zur Kompensation der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes zu verabschieden. “Neben den ehemaligen Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP stimmten auch die Union und die AfD für die Entlastungen.” Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss jedoch auch der Bundesrat am Freitag zustimmen.
«Die Einigung sorgt für ein deutliches Plus für Familien und die arbeitende Mitte in Deutschland», sagte der Haushaltspolitiker der Grünen, Sven-Christian Kindler, in der Debatte im Bundestag. Der frühere Finanzminister Christian Lindner (FDP), aus dessen Feder der Entwurf ursprünglich stammte, sagte, der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein – dafür werde hier gesorgt.
SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht – obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen. Der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler betonte, das Gesetz habe auch viel «bürokratischen Wahnsinn» enthalten, der gestrichen worden sei.
Eckwerte im Steuertarif werden verschoben
Der negative Einfluss der Inflation auf die Einkommensteuer soll ab Januar ausgeglichen werden. Die kalte Progression hätte sonst zu einer heimlichen Steuererhöhung geführt, da Bürger aufgrund des steigenden Steuertarifs auch bei einer Gehaltserhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, mehr Steuern an den Staat hätten zahlen müssen.
Um dies zu vermeiden, werden verschiedene Eckwerte im Steuertarif verschoben. Zum Beispiel wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro erhöht, also der Betrag des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 soll er weiter auf 12.348 Euro steigen. Diese Anpassungen basieren auf Berechnungen zur Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die anderen Parameter des Steuertarifs sollen ebenfalls angepasst werden, um höhere Steuersätze erst später zu aktivieren. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt unverändert. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird verändert.
Kindergeld-Plus von fünf Euro
Geplant ist auch, dass das Kindergeld ab Anfang des Jahres um fünf Euro auf 255 Euro erhöht wird. Laut Haushaltsausschuss bedeutet dies für den Staat zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro.
Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro pro Monat steigen.
Laut den Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr um 306 Euro entlastet. Auch das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sollen im Jahr 2026 erneut angepasst werden.
Bundesrat stimmt Freitag ab
Um das Gesetz zu verabschieden, benötigen auch die Bundesländer ihre Zustimmung. Es deutete sich zuletzt an, dass dies gelingen könnte – obwohl die Länder damit auf durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro jährliche Einnahmen verzichten müssten.
Die Entlastungen werden nach Angaben des Finanzministeriums im nächsten Jahr insgesamt etwa 7,2 Milliarden Euro kosten, in den darauf folgenden Jahren sogar zwischen 13,5 und 14,8 Milliarden.
Wirkung wahrscheinlich nur rückwirkend
Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende verabschiedet wird, werden die steuerlichen Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich erst im Januar nicht direkt spürbar sein. Es dauert eine Weile, bis sie in der Verwaltung umgesetzt sind und dann auf den Gehaltsabrechnungen ersichtlich werden. Das höhere Kindergeld hingegen soll bereits im Januar ausgezahlt werden.