Im Januar soll der neue Wehrdienst starten, wenn das Parlament und der Bundesrat zustimmen. Ab 2026 werden junge Leute dann per Fragebogen zum Wehrdienst kontaktiert. Das ist nur der erste Schritt.
Bundestag entscheidet: So soll der neue Wehrdienst starten

Es ist nun an der Zeit, dass der Bundestag nach langen Diskussionen über einen neuen Wehrdienst über die verpflichtende Musterung, den Wiederaufbau einer Wehrerfassung und die Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe entscheidet.
Laut der Bundesregierung sind 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve erforderlich. Der Personalbedarf für Landes- und Bündnisverteidigung sei größtenteils im Frieden nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufgebaut werden können.
Bei einer namentlichen Abstimmung werden die Abgeordneten über die Pläne entscheiden, die aufgrund der veränderten Sicherheitslage begründet sind und einige Veränderungen für junge Männer mit sich bringen. Die Details:
Wie startet der neue Wehrdienst?
Das Gesetz schreibt eine obligatorische Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Der erste Kontakt erfolgt über Fragebögen, die etwa ab Mitte Januar verschickt werden – zu diesem Zeitpunkt sind die ersten Kandidaten erst seit einigen Tagen volljährig. Männer sind verpflichtet, Frauen können die Fragebögen ausfüllen. Es werden Informationen zur Person, Gesundheit und Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt.
Wann beginnt die Musterung?
Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. «Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen», sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Was bedeutet Musterung?
Bei der Musterungsuntersuchung – intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt – wird festgestellt, welche Verwendungen im Militärdienst möglich sind. Es wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit überprüft. Das grundlegende Verfahren, das derzeit vor der Einstellung von Freiwilligen durchgeführt wird, bleibt im Wesentlichen unverändert.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung («Anamnesebogen») über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde – insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.
Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?
Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: «wehrdienstfähig», «vorübergehend nicht wehrdienstfähig» und «nicht wehrdienstfähig». Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.
Wie ist der Wehrdienst bezahlt?
Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein («Fahrerlaubnis der Klasse B») einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten.
Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?
Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: «Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.» Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.








