Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen hinkt Deutschland hinterher. Jetzt soll ein Durchbruch für nützliche Anwendungen her, die auch bei Millionen Patienten und in den Praxen ankommen sollen.
Bundestag soll Anschub für E-Rezept beschließen

Die Ampel-Koalition plant, Gesetzespläne zu verabschieden, um elektronische Rezepte und digitale Patientenakten nach langen Verzögerungen weit verbreitet im Alltag zu nutzen. Der Bundestag soll heute darüber abstimmen.
Gemäß den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen E-Rezepte ab Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Ab Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Patientenakten erhalten – es sei denn, man lehnt dies ab. Die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll gemäß den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) voranschreiten.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem «längst überfälligen Update» für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. «Aus der bisher unbrauchbaren elektronischen Patientenakte für wenige, machen wir zukünftig einen persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Damit könnten nicht nur alle behandelnden Berufe relevante Informationen an einem Ort sehen, sondern erstmals auch die Patientinnen und Patienten selbst. «Das schafft endlich Faxgeräte und Aktenordner ab und stärkt Patientenautonomie wie auch Patientenrechte.»
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die E-Akte müsse bei jedem Arztbesuch selbstverständlich zur Behandlung dazu gehören. Wichtig sei, dass sie nutzerfreundlicher werde. So müsse das Einloggen vereinfacht werden. «Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichts-Scan oder Fingerabdruck möglich sein», sagte Baas. Für Ärztinnen und Ärzte müsse die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein und dürfe nicht zum Zeitfresser in den Praxen werden.
Es geht konkret um zwei Gesetze, die darauf abzielen, Anwendungen mit praktischem Nutzen für Patientinnen und Patienten schneller umzusetzen.
E-Patientenakte für alle
Für digitale Patientenakten soll endlich ein Durchbruch kommen – als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang bei allen Ärzten begleitet. Die gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt, bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine. Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025. Die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip «Opt-out» um: Laut Gesetzentwurf sollen die Kassen breit informieren und bis 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht.
Die E-Akte soll über Apps der Kassen abrufbar sein, wobei bestimmte Identifikationsregeln gelten. Ärzte und Ärztinnen sollen selbst festlegen können, was sie einstellen und wer darauf zugreifen kann. Zu Beginn soll eine Medikamenten-Übersicht verfügbar sein, gefolgt von unter anderem Laborbefunden. Bei einem Kassenwechsel soll es möglich sein, die Daten mitzunehmen.
E-Rezept auf breiter Front
Seit einiger Zeit können E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code eingelöst werden. Aufgrund von Technikproblemen verzögerte sich jedoch der Start in größerem Umfang mehrfach. Inzwischen gibt es einen einfacheren Weg zur Einlösung, bei dem die Versichertenkarte in der Apotheke in ein Lesegerät gesteckt wird. Ab dem 1. Januar 2024 soll es Ärztinnen und Ärzten gesetzlich vorgeschrieben sein, Rezepte elektronisch auszustellen.
Ursprünglich war die Verpflichtung bereits ab Anfang 2022 gültig. Die Praxen müssen sich jedoch nun anpassen, da die Voraussetzungen dafür nicht überall gegeben waren. Eine Voraussetzung ist ein Verbindungsgerät für das geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. In Zukunft soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.
Leichtere Datenforschung
Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Dafür soll ein Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten, die in E-Patientenakten liegen, ist wieder ein Opt-out-Modell geplant: Sie sollen also zunächst eine Einstellung für «Datenspenden» zu Forschungszwecken bekommen, die man ablehnen kann.








