Der Bundestag hat der Bundeswehr mehr Befugnisse zur Abwehr gefährlicher Drohnen erteilt. Künftig darf sie bei akuter Bedrohung schneller eingreifen – in Extremfällen auch mit Waffengewalt. Hintergrund sind zunehmende Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur.
Bundestag stärkt Bundeswehr bei Verteidigung gegen Drohnen

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2026 eine umfassende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr mehr Befugnisse bei der Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) einräumt. Hintergrund sind die zunehmenden Drohnensichtungen über deutschen Flughäfen, Kasernen und kritischer Infrastruktur – eine Entwicklung, die seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stark zugenommen hat.
Künftig direkte Bundeswehr-Amtshilfe bei Drohnen
Bisher durften die Streitkräfte in Deutschland im Rahmen der Amtshilfe lediglich unterstützend tätig werden, wenn Polizei oder andere Behörden sie dazu baten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist es der Bundeswehr jetzt ausdrücklich erlaubt, **unbemannte Luftfahrzeuge direkt abzuwehren – notfalls auch mit Waffengewalt, wenn eine akute Gefahr für Menschen oder kritische Anlagen besteht.
Verkürzte Entscheidungswege
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Verkürzung der Entscheidungswege: Das Verteidigungsministerium kann im Notfall Einsätze zur Drohnenabwehr künftig eigenständig anordnen, ohne langwierige Abstimmungen mit anderen Behörden. Dies soll schnelleres Handeln ermöglichen, wenn etwa eine Drohne unidentifizierbar ist oder eine unmittelbare Bedrohung darstellt.
Polizei weiterhin zuständig – Bundeswehr als Rückhalt
Nach deutschem Recht sind zunächst die Landespolizeien für die Bekämpfung gefährlicher Drohnen verantwortlich. Allerdings verfügen viele Polizeibehörden nicht über ausreichende Mittel zum Schutz gegen moderne Drohnentechnologien. In der Vergangenheit wurden daher bereits die Befugnisse der Bundespolizei erweitert und ein Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, um zentrale Koordination und technische Unterstützung zu verbessern. Mit der neuen Gesetzesnovelle soll die Bundeswehr diese Strukturen ergänzen.
Straftatbestand für Flug in Flughafenlufträume
Ein weiteres Element der Gesetzesänderung betrifft den Flugverkehrsschutz: Das gezielte Einfliegen von Drohnen in Flughafenlufträume oder Sicherheitszonen wird künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Damit reagieren die Abgeordneten auch auf jüngere Aktionen von Klimaaktivisten, die wiederholt Flugbetrieb und Start- und Landebahnen beeinträchtigt haben.
Sicherheitslage als Treiber der Reform
Die Regierungsparteien – CDU/CSU und SPD – begründen die Reform mit der veränderten Sicherheitslage seit 2022, als Drohnen in Konflikten, insbesondere im Ukraine-Krieg, eine immer wichtigere Rolle einnahmen. Behörden registrierten in Deutschland in den vergangenen Monaten verstärkt ungeklärte Drohnensichtungen, deren Kontrolle Grenzen der bisherigen Rechtslage aufgezeigt habe.
Kritiker der Gesetzesnovelle, darunter Teile der Opposition und der Zivilgesellschaft, sehen in der Ausweitung militärischer Befugnisse jedoch Risiken für die innenpolitische Trennung von Polizei und Militär. Sie mahnen eine strenge Begrenzung des Einsatzrahmens und klare Kontrollmechanismen an, damit die Bundeswehr nicht dauerhaft im Inland aktiv wird.
Ausblick
Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll helfen, auf wachsende Herausforderungen in der Drohnenabwehr besser reagieren zu können und zentrale Infrastruktur sowie Bevölkerung zu schützen. Ob und wie diese erweiterten Kompetenzen in der Praxis angewandt werden, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.








