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Bundestag streitet lautstark über Vorratsdatenspeicherung

Die Union will Telekommunikationsanbieter verpflichten, bestimmte Daten für drei Monate zu speichern. Ob es dazu noch eine Reform gibt in dieser Wahlperiode, ist allerdings mehr als fraglich.

Für eine Mindestspeicherfrist von IP-Adressen spricht sich im Bundestag auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) aus. Grüne und FDP sind dagegen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Um die seit Jahren umstrittene anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung ist im Bundestag heftig gestritten worden. Zur Debatte stand unter anderem ein Antrag der Unionsfraktion, der vorsieht, solche Daten, die zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führen können, «zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für drei Monate im Inland zu speichern». Die FDP warb erneut für das von ihr vorgeschlagene «Quick-Freeze»-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Grüne lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere SPD-Politiker haben sich für eine rechtssichere Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Mit den Grünen als Koalitionspartner besteht jedoch keine Einigkeit. Helge Limburg (Grüne) äußerte in der Debatte, dass es falsch sei, diejenigen zu diskreditieren, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dagegen seien, anlasslos alle Menschen in ihren Grundrechten einzuschränken.

Boris Rhein, CDU-Ministerpräsident von Hessen, sagte, die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern seien ein Massenphänomen. Ohne eine Verpflichtung der Kommunikationsanbieter zur Speicherung der IP-Adressen sei eine effektive Strafverfolgung hier nicht möglich. «Quick-Freeze» sei wirkungslos und «großer Quatsch». Falsch verstandene Liberalität schütze die Falschen und gefährde Minderjährige. 

Zahlreiche Zwischenrufe in Debatte

Während der Debatte gab es zahlreiche Zwischenrufe. Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte am Rednerpult: «Wer schreit, hat in der Regel unrecht, liebe SPD.» Zwischenrufe kamen allerdings auch aus den Reihen der Union – vor allem während der Reden der Grünen-Politiker.

Im September 2022 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung in Deutschland eingeschränkt. Die Richter entschieden, dass die aktuell ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Allerdings erklärten sie gleichzeitig, dass unter bestimmten Bedingungen eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität möglich sei.

dpa