Mit Zäunen und Zugangsbeschränkungen sollen Risiken begrenzt werden, um Angriffe von Kriminellen und Extremisten vorzubeugen.
Neues Kritis-Dachgesetz verabschiedet, strengere Vorgaben für den Schutz von Institutionen und Anlagen

Der Bundestag hat das Kritis-Dachgesetz verabschiedet, das strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen festlegt. Es zielt darauf ab, sowohl Angriffe von Kriminellen abzuwehren als auch die Infrastruktur vor Extremisten zu schützen. Risiken sollen durch Zäune, Zugangsbeschränkungen und die Identifizierung technischer Schwachstellen begrenzt werden, um auch Sabotageaktionen ausländischer Mächte zu verhindern.
Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten soll widerstandsfähiger werden
Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden.
Das Kritis-Dachgesetz legt strengere Verpflichtungen für Unternehmen der kritischen Infrastruktur fest – dazu gehören große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur zum Schutz ihrer Anlagen, sondern auch zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie zu Bußgeldern bei Regelverstößen. Der Schutz solcher Anlagen wurde zuletzt auch aufgrund des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang lahmgelegt hatte, diskutiert.
Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, «bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen». Die Idee dahinter: Potenziellen Angreifern soll es nicht zu leicht gemacht werden.
AfD stimmt trotz Kritik zu
Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei «ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle» und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.
Öffnungsklausel für die Länder
Rasha Nasr (SPD) sagte, dass das Gesetz nun eine Öffnungsklausel enthalte, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, dass der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur viel zu hoch sei. Auch in etwas kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit verlangt werden.
Jan Köstering (Linke) warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, er benutze den Brandanschlag von Berlin als Vorwand, um sich als «Überwachungsminister» in Szene zu setzen.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn «die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung».








