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Deutschland auf dem Weg zur digitalen Verwaltung

Neues Gesetz ermöglicht digitale Verwaltungsleistungen ab 2028 einzuklagen. Ein wichtiger Schritt für mehr Effizienz und Sicherheit.

Der elektronische Personalausweis («ePerso») spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine entscheidende Rolle.
Foto: Marijan Murat/dpa

Deutschland unternimmt einen neuen Anlauf, den Menschen den Gang zum Amt zu ersparen und stattdessen digitale Dienste anzubieten. Der Bundestag verabschiedete gegen die Stimmen der Union und der AfD eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Das «OZG 2.0» gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen das Recht, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht einzuklagen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte auf einer Pressekonferenz, das neue Gesetz sei ein echter Fortschritt für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. «So machen wir unser Leben einfacher und sicherer. Das ist ein sehr wichtiges digitales Upgrade für Deutschland.»

Kritik von der Union

In der Bundestagsdebatte beklagte die Union, dass die Ampel-Koalition zu viel Zeit für eine Neuauflage des OZG benötigt habe. «(Die Koalition) hält hier einen Dornröschenschlaf beim Thema Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung. Und deshalb hat es auch zweieinhalb Jahre gedauert, bis wir dieses wichtige und entscheidende Gesetz endlich im Parlament haben», sagte die CDU-Abgeordnete Nadine Schön.

Das OZG 2.0 bezieht sich speziell auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll jedoch auch auf die Bundesländer und Kommunen abstrahlen. Gemäß dem Gesetz sollen Bund und Länder in den nächsten zwei Jahren gemeinsam Standards entwickeln, die für alle verbindlich sind. Dies soll auch verhindern, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme erstellt werden müssen, um dasselbe Problem zu lösen.

Zentrales Bundeskonto (Bund-ID)

Die Ampel-Koalition plant, die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach anzubieten, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) zu konzentrieren. Bisher haben auch einige Bundesländer digitale Bürgerkonten im Angebot.

Um die Akzeptanz der Bund-ID zu steigern, ist geplant, ein vereinfachtes Log-in einzuführen, das dem Online-Banking ähnelt. Bisher müssen Nutzer sich bei jeder Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis («ePerso») identifizieren. Zukünftig soll dies nur noch beim ersten Mal erforderlich sein. Anschließend reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale wie beispielsweise FaceID beim iPhone.

Das Schriftformerfordernis in der Verwaltung wird auch mit dem OZG 2.0 abgeschafft. «Es gibt keine händischen Unterschriften mehr, keine Zettelwirtschaft, alles digital», sagte Johann Saathoff (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums.

Anke Domscheit-Berg (Linke) bemängelte, dass das Gesetz zu unverbindlich, zu wenig ehrgeizig und hoffnungslos unterfinanziert sei. Trotzdem sei es ein Schritt in die richtige Richtung, weshalb ihre Gruppe im Bundestag dem OZG 2.0 zustimme.

Digitalverband begrüßt OZG-Änderungsgesetz

Der Digitalverband Bitkom begrüßte das OZG-Änderungsgesetz. «Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung vor», erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. «Künftig kann der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird. Wir müssen uns von alleinstehenden Insellösungen verabschieden.»

Wintergerst forderte, der Bund müsse mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur bereitstellen. Nachdem im Zuge der Haushaltsplanung 2024 Einsparungen vorgenommen worden seien, brauche man im Laufe des Jahres eine Kehrtwende. «Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie lohnt sich.»

dpa