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Bundestag verabschiedet umstrittene Asylrechtsreform

Der Bundestag hat eine umstrittene Reform des Asylrechts beschlossen und setzt damit zentrale Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in deutsches Recht um. Geplant sind schnellere Verfahren an den EU-Außengrenzen, erleichterte Rückführungen und neue Regeln für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Während Union und SPD von einem notwendigen Schritt zur Steuerung der Migration sprechen, warnen Kritiker vor Einschränkungen von Grundrechten.

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Foto: NF24 / KI

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine weitreichende Reform des Asylrechts verabschiedet, die teils scharfe Verschärfungen beinhaltet und bereits im Vorfeld kontrovers diskutiert worden war. Mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD wurde die Umsetzung der im Jahr 2024 auf EU-Ebene beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht beschlossen. Grüne, Linke und AfD lehnten das Paket ab.

Worum geht es bei der Reform?

Zentrale Elemente der neuen Regelung orientieren sich an den EU-Vorgaben und sollen Asylverfahren beschleunigen sowie die Rückführung von abgelehnten Antragstellern erleichtern. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Schnellere Asylverfahren an EU-Außengrenzen: Antragsteller aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote sollen an den Außengrenzen der Europäischen Union erfasst und dort ihre Verfahren durchlaufen, bevor sie nach Deutschland einreisen.
  • Verpflichtende Identitätskontrollen: Neuankommende Flüchtlinge müssen ihre Identität umfassend nachweisen – dies gilt als Voraussetzung für die Aufnahme eines Asylverfahrens.
  • Abschiebungen von Ablehnungen: Kommt ein Antragsteller nicht für ein Schutzrecht infrage, sollen Abschiebungen direkt von Flughäfen oder Seehäfen möglich werden.
  • Arbeitsmarktintegration: Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen sollen bereits nach drei Monaten die Möglichkeit erhalten, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen – bisher galt faktisch ein sechsmonatiges Beschäftigungsverbot.
  • Verfahrensverkürzung für bereits registrierte Migranten: Personen, die in einem anderen EU-Land bereits einen Antrag gestellt haben, sollen schneller in das entsprechende Verfahren überführt werden.

Diese Maßnahmen setzen die Vorgaben des EU-Pakets in nationales Recht um und schließen damit eine Frist, die den Mitgliedstaaten bis Mitte 2026 gesetzt wurde.

Die Reform wurde von verschiedenen politischen Lagern scharf kritisiert:

  • Linke und Grüne sehen in den neuen Regeln eine Einschränkung von Grundrechten und bemängeln unter anderem Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Geflüchteten sowie mögliche verfassungsrechtliche Konflikte.
  • AfD bezeichnete das Paket hingegen als unzureichend und forderte weitergehende Maßnahmen.

Befürworter, insbesondere der Innenminister und führende Vertreter von CDU/CSU und SPD, argumentieren, die Reform sei ein wichtiger Schritt, um EU-weit einheitliche und handhabbare Verfahren zu etablieren und Migration besser zu steuern.

Bedeutung für Asylsuchende und Verwaltung

Praktisch bedeuten die Neuregelungen eine strengere Registrierung und schnellere Bearbeitung von Asylanträgen. Gleichzeitig sollen Abschiebungen zügiger durchgesetzt werden können. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Schutzsuchende erleichtert, was als ein sozialpolitischer Ausgleich gesehen wird.

Kritiker warnen allerdings, dass sich bei der praktischen Umsetzung neue Hürden und Rechtsunsicherheiten ergeben könnten, insbesondere bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und den geplanten Verfahren an EU-Grenzen.

Ausblick

Mit dem parlamentarischen Beschluss tritt Deutschland in eine neue Phase der Asyl- und Migrationsgesetzgebung ein. Die Umsetzung der Reform wird in der Administration, bei Gerichten und in der europäischen Zusammenarbeit weitere Debatten auslösen – sowohl über die Effizienz der Verfahren als auch über die Wahrung humanitärer und rechtlicher Standards.

bh
Quellen: n-tv.de