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Debatte um Mietpreisbremse: Verlängerung bis 2029 geplant

Bundestag entscheidet über Zukunft – Eigentümerverband lehnt ab, Mieterbund fordert Verschärfungen.

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. (Symbolbild)
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Mietpreisbremse, die Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungslagen vor Preissprüngen schützt, soll über das Jahresende hinaus gelten. Über die Verlängerung bis Ende 2029 will der Bundestag heute entscheiden. Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnt die Bremse als überflüssig ab. Der Deutsche Mieterbund ist zwar grundsätzlich erfreut, erwartet nun aber, dass die schwarz-rote Bundesregierung die zahlreichen Ausnahmeregelungen ins Visier nimmt.

Was die Bremse besagt

Die Mietpreisbremse wird in Regionen angewendet, die von der jeweiligen Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt wurden. Bei einer Neuvermietung darf die Miete zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete entspricht dem Durchschnittspreis für ähnliche Wohnungen, wie er beispielsweise in Mietspiegeln zu finden ist.

Unter anderem sind neu gebaute Wohnungen, die erstmals nach Oktober 2014 vermietet wurden, von der Bremse ausgenommen – ebenso wie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Eigentümerverband hält Bremse für unnötig

Der Eigentümerverband Haus und Grund hält die Bremse für überflüssig. «Überteuert sind Wohnungen vor allem auf Online-Vermittlungsportalen, wo aber nur ein Bruchteil der Wohnungen vermittelt wird», sagte Präsident Kai Warnecke der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Das ist vor allem ein Problem für Leute, die sich in einer Stadt nicht auskennen. Wer dort zu Hause ist, findet Wohnungen über Freunde und Bekannte oder wendet sich direkt an Wohnungsunternehmen.»

Für die meisten Menschen seien nicht die Kaltmieten das Problem, sondern hohe Nebenkosten für Gas, Öl und Strom, erklärte Warnecke. Die Regelung hält er sogar für kontraproduktiv. «Die Mietpreisbremse nutzt auch den Mietern nicht, sondern sorgt dafür, dass es weniger und schlechteren Wohnraum gibt. Vermietern fehlt Geld für die energetische Sanierung.» Sozial gerecht sei das auch nicht, weil von der Bremse auch wohlhabende Mieter profitierten. 

Mieterbund begrüßt Verlängerung

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht das ganz anders. «Menschen, die in Großstädten Wohnungen suchen, verzweifeln», sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten der dpa. «Solange die Lage auf dem Wohnungsmarkt so ist, wie sie ist, brauchen wir die Mietpreisbremse. Es ist gut, dass diese jetzt verlängert wird. Denn die Länder brauchen Zeit ihre entsprechenden Verordnungen zu erlassen.» 

Zahlreiche Ausnahmeregelungen

«Wir brauchen aber unbedingt Verschärfungen», verlangt Siebenkotten. Wenn es nach ihm ginge, würden alle Ausnahmen von der Bremse gestrichen außer jene für Neubauten. Hier würde er aber für eine kürzere Frist plädieren. Derzeit gelten alle Wohnungen als Neubauten im Sinne der Bremse, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden – aus seiner Sicht eine viel zu lange Spanne. «Das sind über zehn Jahre. Das Datum müsste geändert werden etwa auf 2023», sagte er zum Auftakt des Deutschen Mietertags in Rostock-Warnemünde.

«Wir brauchen wirksame Bußgelder für schwarze Schafe», fordert Siebenkotten. «Derzeit haben Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nichts zu verlieren, weil sie maximal die zu viel verlangte Miete zurückzahlen müssen.» Für die Anwendung einer Bußgeld-Regelung aus dem Wirtschaftsstrafrecht gälten viel zu hohe Hürden. Auf der anderen Seiten trauten sich viele Mieter gar nicht, Widerspruch einzulegen, weil sie Ärger mit ihrem Vermieter fürchteten.

Mieterbund: Mangelnde Transparenz bei möblierten Wohnungen 

«Möblierte Wohnungen sind ein Riesenproblem», so Siebenkotten. Auch für diese greife je nach Gebiet zwar die Mietpreisbremse, allerdings beziehe sich die nur auf die Grundmiete. Da im Mietvertrag aber nicht ausgewiesen werden müsse, welcher Teil der Miete auf diese entfalle und welcher Teil auf den Zuschlag für die Möbel, könnten Mieter nicht nachvollziehen, ob es einen Verstoß gegen die Bremse gebe. «Wir fordern, dass Grundmiete und Zuschlag für Möbel gesondert ausgewiesen werden müssen.»

Wenn eine Modernisierung ungefähr ein Drittel so viel koste wie ein Neubau, dann sei die Wohnung auch von der Mietpreisbremse ausgenommen. «Das sieht man im großen Stil bei Wohnungsbauunternehmen: Wohnungen werden saniert und danach zu immensen Preisen wieder vermietet.»

Ein großes Problem aus Sicht des Mieterbunds: Hat ein Vormieter bereits mehr gezahlt als von der Mietpreisbremse zugelassen, könne der Vermieter das auch von seinem Nachfolger verlangen. «Wer also vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse bereits mehr als nach Mietpreisbremse zulässig wäre gefordert hat, der ist fein raus», merkt Siebenkotten an. 

Mieten steigen in Großstädten

Laut einer Auswertung des Bauministeriums wird das Wohnen zur Miete trotz der Mietpreisbremse immer teurer. In den 14 größten kreisfreien Städten stiegen die Angebotsmieten seit 2015 im Durchschnitt um fast 50 Prozent. Besonders betroffen ist Berlin, wo die Neumieten mehr als verdoppelt wurden.

Die Daten stammen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Sie zeigen das Angebot an Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von 40 bis 100 Quadratmetern, auf das Wohnungssuchende im Internet stoßen. Aushänge, Wartelisten und die direkte Maklervermittlung wurden nicht berücksichtigt. Das Ministerium warnte davor, dass dies die Daten verzerren könnte.

Was die Bundesregierung noch plant

Die Mietpreisbremse soll nicht nur verlängert werden. Bis Ende des nächsten Jahres wird eine Expertengruppe weitere Vorschläge zum Mietrecht erarbeiten, einschließlich Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Eine umfassendere Regulierung ist gemäß dem Koalitionsvertrag in angespannten Wohnungsmärkten geplant, insbesondere für Indexmieten, die mit den Verbraucherpreisen steigen, sowie für möblierte und Kurzzeitvermietungen.

dpa