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Bundestagswahl, Solarstrom, KI – was sich im Februar ändert

Ein neuer Bundestag wird am 23. Februar gewählt, und eine Änderung kommt auf Besitzer von Solaranlagen zu. Fans einer beliebten Fernsehsendung können sie künftig zweimal wöchentlich schauen.

Am 23. Februar ist Bundestagswahl. (Archivbild)
Foto: Uwe Anspach/dpa

Am 23. Februar wird nach dem kurzen Wahlkampf ein neuer Bundestag gewählt. Wer nach der Wahl jubeln kann, lässt sich noch nicht sicher sagen, aber dass es weniger Parlamentarierinnen und Parlamentarier geben wird, ist beschlossene Sache. Welche Änderungen kommen außerdem auf die Bürgerinnen und Bürger im Februar zu?

Bundestag schrumpft

Das Parlament wird aufgrund des neuen Wahlrechts kleiner – es sind 630 Sitze vorgesehen. Bei der Wahl am 23. Februar entfallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, wobei das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend für die Anzahl der Sitze ist.

Höhere Einkommen für Beschäftigte der Länder

Die Angestellten der Länder erhalten eine Gehaltserhöhung. Die Gehälter steigen um 5,5 Prozent aufgrund der linearen Erhöhung. Auszubildende erhalten monatlich zusätzlich 50 Euro.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt

Eine geringfügige Änderung steht den Besitzern von Solaranlagen bevor. Die Vergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, wird für neue Anlagen alle sechs Monate um jeweils ein Prozent reduziert. Die nächste Kürzung erfolgt am 1. Februar. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz einspeisen.

Kurzer Februar – weniger Arbeitstage

Im Jahr 2025 ist kein Schaltjahr, daher fehlt der 29. Februar. Laut dem Statistischen Bundesamt führt dies dazu, dass es im Jahr 2025 bundesweit durchschnittlich 248,1 Arbeitstage gibt, was 0,7 weniger sind als im Vorjahr 2024.

Was bedeutet eigentlich ein Schaltjahr? Da die Erde genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden für die Umrundung der Sonne benötigt und der Kalender nur ganze Tage haben kann, wird die überschüssige Zeit durch einen zusätzlichen Tag im Februar ausgeglichen.

«Germany’s Next Topmodel» zweimal pro Woche

Heidi Klum beginnt am 13. Februar auf ProSieben die nächste Staffel ihres TV-Dauerbrenners «Germany’s Next Topmodel». Das Format geht damit ins 20. Jahr. Das Besondere diesmal: «GNTM» gibt es zweimal pro Woche – dienstags mit männlichen Models und donnerstags mit weiblichen.

Bestimme KI-Anwendungen verboten 

Zum 2. Februar verbietet der AI Act der Europäischen Union bestimmte Arten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Davon betroffen sind zum Beispiel Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten wie beim «Social Scoring» in China.

dpa