Die Post startet den Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar. Bürger können online den Briefwahl-Antrag stellen und erhalten die Unterlagen Anfang Februar.
Deutsche Post bereitet sich auf Briefwahl vor
Die Deutsche Post hat bekannt gegeben, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar begonnen hat. Bürger können nun die Briefwahl beantragen und erhalten die Unterlagen einschließlich Stimmzettel frühestens Anfang Februar. In den meisten Kommunen ist auch eine Online-Beantragung der Briefwahl möglich. Die Post, ein Teil des Logistikkonzerns DHL, forderte die Kommunen auf, den Druck der Wahlunterlagen, insbesondere der Stimmzettel, rechtzeitig sicherzustellen.
Bei der vorgezogenen Wahl ist das Zeitfenster für die Rücksendung der Wahlunterlagen kürzer als bei regulären Wahlen – darauf weist auch die Post hin. «Wir sind startklar», sagt Post-Deutschlandchefin Nikola Hagleitner. Sie betont, dass es dieses Mal angesichts der engen Zeitfenster besonders wichtig sei, «dass alle Beteiligten gemeinsam – Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler – ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten». Neben der Post haben auch andere kleinere Briefdienstleister Briefwahl-Aufträge bekommen.
Wahlbenachrichtigungen spätestens bis zum 2. Februar
Die Bundeswahlleitung in Wiesbaden teilte mit: «Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.» Im Wählerverzeichnis registriert seien alle Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Januar und damit am 42. Tag vor der Wahl bei ihrer Kommune mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch die Angabe des jeweiligen Wahllokals für Wählerinnen und Wähler am 23. Februar. Personen, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten umgehend beim Wahlamt an ihrem Hauptwohnsitz nachfragen, um eine Überprüfung zu veranlassen.
Deutsche im Ausland, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, aber wählen wollen, müssen schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die Bundeswahlleitung ergänzte: «Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.»