Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Bundestagswahl in Berlin wird teilweise wiederholt

Nach Pannen und Problemen müssen in einem Fünftel der Wahlbezirken neu gewählt werden. Kleine Verschiebungen im Bundestag möglich.

Zur Stimmabgabe aufgerufen sind 549.549 Berlinerinnen und Berliner statt zuletzt 2,47 Millionen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Bundestagswahl 2021 in Berlin, die von Pannen und organisatorischen Problemen überschattet wurde, wird heute teilweise wiederholt. Gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen in 455 von 2256 Wahlbezirken und den dazugehörigen Briefwahlbezirken erneut Wahlen stattfinden, was etwa einem Fünftel entspricht.

549.549 Berlinerinnen und Berliner sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahl markiert den Beginn eines bedeutenden Wahljahres in Deutschland: Am 9. Juni findet die Europawahl statt, gefolgt von den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September.

Der Wahlgang in der Hauptstadt wird nichts an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel, ändern. Der Anteil der Wahlberechtigten in Berlin an der Gesamtzahl auf Bundesebene beträgt lediglich 0,9 Prozent. Es könnten jedoch geringfügige Verschiebungen stattfinden. Einige Abgeordnete könnten ihren Sitz im Bundestag verlieren, während andere neu ins Parlament einziehen. Gegenwärtig stellt Berlin 29 der 736 Abgeordneten im Bundestag.

Wahlchaos 2021 – lange Schlangen und falsche Stimmzettel

Am 26. September 2021 hatte Berlin sowohl die Bundestagswahl als auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten auf beispiellose Weise versaut. Es gab lange Schlangen vor den Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel und an einigen Orten sogar eine zeitweise Wahlunterbrechung – die Liste der Probleme war lang. Einige Wähler gaben ihre Stimme sogar noch weit nach 18.00 Uhr ab, als bereits Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden.

Aufgrund dessen wurden die Wahlen auf Landes- und Bezirksebene bereits am 12. Februar 2023 vollständig wiederholt. Dies wurde vom Verfassungsgerichtshof in Berlin angeordnet. Die organisatorische Durchführung verlief reibungslos, jedoch führte dies zu einem Regierungswechsel von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot. Im Gegensatz zu den Berliner Richtern sahen die Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe keine Notwendigkeit, dies im Hinblick auf die Bundestagswahl zu tun. Sie erklärten den Wahlgang lediglich teilweise für ungültig. Dennoch handelt es sich um die erste Wahlwiederholung in der Geschichte, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnet wurde.

Geringe Wahlbeteiligung befürchtet

Jetzt wird in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen gewählt, jedoch in sehr unterschiedlichem Ausmaß. In Pankow sind 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 42 Prozent. Im Gegensatz dazu sind es in Lichtenberg nur 2,9 Prozent, in Treptow-Köpenick 3,4 Prozent und in Marzahn-Hellersdorf 6 Prozent. Daher ist klar, dass es in einigen Wahlkreisen allein rechnerisch keine Veränderungen geben kann. Angesichts dieser Ausgangslage befürchten einige, dass die Wahlbeteiligung gering ausfallen könnte. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug die Wahlbeteiligung in Berlin insgesamt 75,2 Prozent.

Zu dieser Zeit führte die SPD in Berlin mit 23,4 Prozent der Zweitstimmen, gefolgt von den Grünen (22,4), CDU (15,9), Linken (11,4), FDP (9,1) und AfD (8,4). Von den 12 Direktmandaten, die in der Hauptstadt vergeben werden, gewann die SPD 4, die Grünen und die CDU jeweils 3 und die Linke 2. Weitere 17 Berliner Politiker wurden über die Parteilisten gewählt, insgesamt also 29. Die SPD und die Grünen stellen jeweils 7, die CDU 5, die Linke 4, die FDP und die AfD jeweils 3 Abgeordnete im Bundestag.

dpa