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Urteil: Befugnisse des BKA teils verfassungswidrig

Was ist erlaubt im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität? Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen – und sieht Änderungsbedarf.

Der Erste Senat hat die Befugnisse des BKA unter die Lupe genommen.
Foto: Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung in Teilen verfassungswidrig sind. Betroffene werden teilweise in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das im Jahr 2017 reformierte BKA-Gesetz war teilweise erfolgreich.

Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Heimliche Überwachungsmaßnahmen stellten einen besonders schweren Eingriff dar, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine «spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr» vorliegen. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.

Auch bei der Speicherung von personenbezogenen Daten hat der Erste Senat Grenzen gesetzt. Es existiert keine ausreichende Speicherschwelle. Die bloße Eigenschaft als Beschuldigter ermöglicht keinen belastbaren Schluss auf eine ausreichende Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beziehung zu zukünftigen Straftaten, so Harbarth. Es fehlt außerdem an einer ausreichend differenzierten Regelung zur Speicherdauer.

GFF feiert «Erfolg für die Freiheitsrechte»

Die GFF reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Regelungen des BKA-Gesetzes bei den höchsten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe ein und forderte konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten. Zu den Beschwerdeführern gehörten Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet waren.

Die GFF feierte das Urteil als «Erfolg für die Freiheitsrechte». Die Entscheidung stärke das Recht, über die eigenen Daten zu bestimmen und sei zudem eine Aufforderung an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, neue Überwachungsbefugnisse ausreichend bestimmt und präzise zu formulieren. 

Nicht die erste verfassungsrechtliche Prüfung

«Gerade liegt mit dem Sicherheitspaket erneut ein Gesetz im Bundestag, das tiefgreifende Verschärfungen im Sicherheitsrecht vorsieht – wieder einmal weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus», sagte GFF-Rechtsanwalt Bijan Moini. «Aus Respekt vor der Verfassung müssen diese grundrechtswidrigen Verschärfungen dringend zurückgestutzt werden – bevor es das Bundesverfassungsgericht wieder tut.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2016 über die weitreichenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden entschieden – und einige davon als verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste daher überarbeitet werden. Die neue Version ist seit Mai 2018 gültig.

Der Bundestag muss das Gesetz jetzt erneut überarbeiten. Die Vorschriften bleiben vorläufig in Kraft, jedoch höchstens bis zum 31. Juli 2025.

dpa