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Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Mietpreisbremse zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Mietpreisbremse abgewiesen – das Instrument bleibt damit bestehen. Vermieter sehen ihr Eigentumsrecht eingeschränkt, die Politik spricht von notwendigem Schutz für Mieter. Was bedeutet die Entscheidung für den Wohnungsmarkt?

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Foto: NF24 / KI

Die Mietpreisbremse bleibt bestehen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist ein weiterer juristischer Angriff auf das Instrument zur Begrenzung stark steigender Mieten gescheitert. Die Karlsruher Richter sehen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die Beschwerdeführer – darunter private Vermieter – hatten argumentiert, die Mietpreisbremse greife unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht ein. Das höchste deutsche Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht.

Schutz vor überhöhten Mieten bleibt zulässig

Die Mietpreisbremse gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dort grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen etwa für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits in früheren Entscheidungen mit der Mietpreisbremse befasst und sie grundsätzlich als verfassungsgemäß eingestuft. Auch jetzt betonten die Richter, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe, um sozialen Wohnraumschutz zu gewährleisten und übermäßige Mietsteigerungen zu begrenzen.

Eigentumsschutz und Sozialbindung

Zentraler Streitpunkt war erneut das Spannungsfeld zwischen Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz und der sogenannten Sozialbindung des Eigentums. Nach Auffassung des Gerichts darf der Staat in das Mietrecht eingreifen, wenn dies dem Gemeinwohl dient – etwa zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Ballungszentren.

Die Richter stellten klar, dass die Mietpreisbremse keinen enteignungsgleichen Eingriff darstellt, sondern eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums ist. Vermietern bleibe weiterhin die Möglichkeit, angemessene Erträge zu erzielen.

Politische Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung aus Karlsruhe stärkt die Position der Bundesregierung und der Länder, die die Mietpreisbremse als wichtiges Instrument gegen stark steigende Wohnkosten betrachten. In vielen Großstädten ist der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt, insbesondere in Berlin, München, Hamburg oder Frankfurt am Main.

Gleichzeitig fordern Vermieterverbände und Teile der Immobilienwirtschaft eine Reform oder Abschaffung der Regelung. Sie argumentieren, die Mietpreisbremse schaffe Investitionshemmnisse und löse nicht das eigentliche Problem des Wohnungsmangels.

Debatte um Wirksamkeit geht weiter

Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Bewertung bleibt die politische Diskussion um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bestehen. Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Während einige Analysen zeigen, dass das Instrument Mietsteigerungen zumindest dämpft, sehen andere nur begrenzte Effekte.

Fest steht: Mit der aktuellen Entscheidung ist die rechtliche Grundlage der Mietpreisbremse erneut bestätigt worden. Ob sie in Zukunft verschärft, reformiert oder durch andere Maßnahmen ergänzt wird, bleibt eine politische Frage – juristisch ist sie vorerst abgesichert.

bh
Quellen: Bild.de