Die umstrittene Freigabe von Cannabis für Erwachsene gilt seit fünf Monaten. Inzwischen können sich auch Vereine um amtliche Anbaugenehmigungen kümmern. Tut sich da schon etwas?
Bundesweit mehr als 280 Anträge für Cannabis-Anbauvereine

Nach der begrenzten Legalisierung von Cannabis für Erwachsene beginnen auch langsam die Vorbereitungen für Vereine zur Produktion größerer Mengen. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur haben bundesweit bereits mehr als 280 Anträge für Genehmigungen eingereicht. An erster Stelle steht das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 Anträgen. In Niedersachsen wurden 27 Anträge gestellt, von denen bereits elf Genehmigungen erteilt wurden – in allen anderen Bundesländern zusammen nur drei.
Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür zuerst eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
Genehmigungen bisher in vier Ländern
Größere Mengen an Anträgen für Anbauvereine sind auch bereits in Baden-Württemberg eingegangen, wo es laut dem zuständigen Regierungspräsidium Freiburg inzwischen 47 Anträge gibt. In Bayern wurden bis zum 28. August nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 24 Anträge gestellt. Bisher wurden jedoch in beiden Ländern noch keine Genehmigungen erteilt. Mit Ausnahme von Niedersachsen war dies bisher nur in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz der Fall – in den drei Ländern wurde jeweils die erste Anbauvereinigung genehmigt.
Vereine müssen in ihrem Antrag die Mitgliederzahl, den Standort und die Größe der Anbauflächen, ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angeben. Die Erlaubnis ist gesetzlich für sieben Jahre befristet, kann aber nach fünf Jahren verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt voraussichtlich drei Monate.
Begrenzte Menge Cannabis für Vereinsmitglieder
Für den Verkauf von Cannabis in den Vereinen gibt es auch Regeln. Pro Tag darf jedes Mitglied höchstens 25 Gramm und im Monat höchstens 50 Gramm kaufen. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt, das ist der berauschende Wirkstoff.








