Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Buschmann für mehr Freiheiten bei Adoption und Sorgerecht

Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien: Das Familienrecht hinkt nach Ansicht des Justizministers der Realität hinterher. Der Justizminister will das nun angehen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt rechtliche Erleichterungen für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare vor.
Foto: Britta Pedersen/dpa

Die Bundesregierung plant rechtliche Erleichterungen für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare mit Kindern. Unter anderem soll ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern eingeführt werden, sowie ein eigenes Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen.

«Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.

Laut dieser Regelung soll es dem Vater ermöglicht werden, das gemeinsame Sorgerecht einfacher zu erlangen, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Wenn die Mutter keinen Einwand erhebt, soll eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche gilt für lesbische Paare, um eine weitere Mutter anzuerkennen.

Elternschaftsvereinbarung für homosexuelle Paare

Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, ein Kind zu zeugen, soll es möglich werden, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung zu treffen. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden. Erleichtert werden soll auch die Übertragung eines «Kleinen Sorgerechts» an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können, etwa das Kind in der Kita abholen.

Gemäß den Vorstellungen des Justizministeriums sollen auch im Adoptionsrecht einige Änderungen vorgenommen werden: Die Ehe wird in Zukunft keine Voraussetzung mehr für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder sein. Zudem soll es erlaubt sein, dass ein einzelner Ehegatte ein Kind adoptiert.

dpa