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Buschmann hält nichts von generellem Sexkauf-Verbot

Prostitution ist in Deutschland legal. Vorausgesetzt es wird kein Zwang ausgeübt und nicht gegen eine Sperrbezirksverordnung der Kommune verstoßen. Letzteres könnte bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein.

«Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts»: Justizminister Marco Buschmann.
Foto: Britta Pedersen/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann ist gegen ein Verbot des Sexkaufs, wie es bereits in Schweden, Frankreich und einigen anderen europäischen Ländern eingeführt wurde.

Auf die Frage, ob er eine Bestrafung von Freiern befürworte, antwortete der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur: «Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts». Dafür gebe es in Deutschland Instrumente, die auch angewandt werden müssten. Hier sollte der Schwerpunkt liegen.

Teil einer geplanten Reform des Strafgesetzbuches ist die Streichung einer Vorschrift, die Prostitution in Sperrbezirken. Der entsprechende Paragraf besteht nur aus einem langen Satz: «Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.»

Sperrbezirk-Verstoß womöglich keine Straftat mehr

Wenn Buschmanns Vorhaben so umgesetzt wird wie bisher geplant, könnte der Verstoß gegen Sperrbezirksverordnungen weiterhin als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Allerdings wäre es dann keine Straftat mehr.

«Klar ist, weiterhin können solche Sperrbezirksverfügungen erlassen werden», sagte Buschmann. Er erklärte: «Wenn wir uns vorstellen, dass es in Kommunen ja auch Gebiete gibt, die, wenn Sie so wollen, die gute Stube bilden oder dass es Bereiche gibt wie Schulen oder Kindergärten, dass dann im Notfall da zu dieser Verfügung gegriffen werden kann, ist, glaube ich, im Instrumentenkasten sinnvoll.» Und wenn es in einer Kommune einen Sperrbezirk gebe, sei es sinnvoll, das dann auch durchzusetzen.

Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr als unmoralisch angesehen und wird als reguläres Gewerbe betrachtet. Die damalige rot-grüne Koalition beabsichtigte mit dem Prostitutionsgesetz, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu verbessern. Aus Sicht vieler Experten ist jedoch eher das Gegenteil eingetreten. Anstatt die Opfer zu schützen, wurde die Position der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier gestärkt. Im Jahr 2017 wurde dann das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet. Es legt hauptsächlich gewerberechtliche Vorschriften fest: Bordelle benötigen seitdem eine Betriebserlaubnis, Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und an einer Gesundheitsberatung teilzunehmen.

Entwurf der Reform soll 2024 kommen

Buschmann hat Ende November Eckpunkte für die geplante Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, welche unter anderem das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Laut seiner Aussage ist ein konkreter Entwurf voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 zu erwarten.

«Wir hatten ja viele Jahre in der Strafrechtspolitik nur eine Richtung: Schneller, höher, weiter», sagt der FDP-Politiker. Man habe sich dabei nie die Frage gestellt, welche alten Gesetze überhaupt noch nötig seien. Bei der Reform gehe es nun darum, dass «wir viele alte, überholte Regelungen aus dem Strafgesetzbuch entweder streichen oder überarbeiten werden».

Im September wurde im Europaparlament ein Beschluss gefasst, in dem das Nordische Modell, bei dem Freier mit Strafen rechnen müssen, Prostituierte jedoch nicht, positiv beurteilt wird. Der Beschluss kritisiert die unterschiedlichen Gesetze zu diesem Thema in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, da dies den Menschenhandel begünstigt. In Deutschland hat sich unter anderem die Unionsfraktion hinter diesem Vorschlag gestellt.

«Durch die Streichung wird der mit der Vorschrift bezweckte Schutz der Jugend und der Allgemeinheit vor Belästigungen verringert, zugleich werden die betroffenen Frauen mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht weiter sanktioniert», kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Besser wäre ein konsequentes Sexkauf-Verbot, glaubt die CSU-Politikerin. «Deutschland hat sich zum Bordell Europas entwickelt, die Frauen werden unter widrigsten Bedingungen ausgebeutet.» Menschenhandel und Zwangsprostitution hätten neue Dimensionen erreicht. Die Organisierte Kriminalität beherrsche die Szene. Das dürfe der deutsche Staat nicht dulden.

dpa