«Ausgerechnet Drogendealer»: Die Justizminister von CDU und CSU kritisieren, dass Gerichte immer wieder Cannabis-Schmuggler freisprechen. Sie fordern den Bund zum Handeln auf.
Cannabis-Gesetz: Unions-Justizminister verlangen Änderungen

Die Justizministerinnen und -minister von CDU und CSU fordern vom Bund Änderungen des Cannabis-Gesetzes. Es wird mit Besorgnis festgestellt, dass Gerichte seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wiederholt zu dem Schluss kommen, dass Angeklagte vom Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln freigesprochen werden müssen, weil bestimmte Beweismittel nach dem neuen Gesetz nicht mehr verwendet werden können, teilten die Ministerinnen und Minister aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie die Justizsenatorin aus Berlin gemeinsam mit.
Die Länder verlangen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die Gesetzeslücke rasch zu schließen. Dies sollte im Zuge der bereits anstehenden Überarbeitungen des Cannabis-Gesetzes auch den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung umfassen.
«Ausgerechnet Drogendealer, die im großen Stil gegen unsere Gesetze verstoßen, sind jetzt Nutznießer des neuen Cannabis-Gesetzes der Ampel-Regierung. Das ist ein fatales Signal», sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Den Behörden würden wichtige Ermittlungsinstrumente aus der Hand genommen, kritisierte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). «Davon profitieren die Täter schwerer banden- und gewerbsmäßiger Drogenkriminalität. Dadurch wird Deutschland für die organisierte Kriminalität zunehmend attraktiver.»
Rückendeckung vom Deutschen Richterbund
Rückendeckung kam vom Deutschen Richterbund. Das Cannabis-Gesetz sorge für erhebliche Rechtsunsicherheit, bemängelte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. «Jetzt zeigen sich Regelungslücken, vor denen viele Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt haben.» Die Bundesregierung solle sich notwendigen Korrekturen nicht verschließen. «Das erklärte Ziel des Cannabis-Gesetzes ist schließlich, organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Schwarzmarkt auszutrocknen, nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern.»
Die Justizministerinnen und -minister verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Anfang April wurde ein Mann freigesprochen, der angeblich 450 Kilogramm Marihuana nach Deutschland geschmuggelt haben soll. Das Gericht entschied, dass die Hauptbeweismittel – verschlüsselte Chatnachrichten der Software Encrochat – aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht mehr verwendet werden konnten. Diese Ansicht wurde inzwischen von anderen Gerichten in ihren Urteilen geteilt.
Dem Schwarzmarkt den Boden entziehen
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums hatte dazu bereits bei einer früheren Gelegenheit betont, es gehe darum, dem Schwarzmarkt den Boden zu entziehen. «Die Bekämpfung der Kriminalität muss allerdings mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen.»
Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung seien «sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen», die nur bei schweren beziehungsweise besonders schweren Straftaten zulässig seien. Es bleibe abzuwarten, wie sich der Bundesgerichtshof im Verfahren des Mannheimer Landgerichts positioniere und wie die Rechtsprechung in anderen vergleichbaren Fällen ausfallen werde.
Der Bundestag plant, in der nächsten Woche Änderungen am Gesetz zu verabschieden. Dies beinhaltet unter anderem einen neuen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum und zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um die Bildung von Großplantagen zu verhindern.








