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Caroline Bosbach weist Vorwürfe zu Parteigeldern zurück

Anfang des Jahres zog Caroline Bosbach erstmals in den Bundestag ein. Nun werden Vorwürfe gegen sie öffentlich. Es geht um Parteigeld der CDU. Bosbachs Anwalt weist die Vorwürfe zurück.

Auf Instagram wehrt sich Caroline Bosbach gegen die Vorwürfe. (Archivbild)
Foto: Henning Kaiser/dpa

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wehrt sich gegen Vorwürfe, Parteigeld der CDU in Höhe von 2.500 Euro privat angenommen zu haben. «Gegen mich läuft aktuell eine Schmutzkampagne», schrieb die Tochter des langjährigen CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach auf Instagram. Dort veröffentlichte sie auch eine Erklärung ihres Anwalts, in der er die Vorwürfe gegen Bosbach zurückweist. 

«Die Vorwürfe sind falsch», heißt es in der Erklärung des Anwalts Ralf Höcker, die auch auf der Plattform X veröffentlicht wurde. Er bezeichnete die Anschuldigungen «als Teil einer perfiden Rachekampagne», die konstruiert worden sei. 

Angebliche Scheinrechnungen

Nach Recherchen von RTL/ntv und «Stern» sollen 2.500 Euro von einem CDU-Parteikonto im Januar über Umwege in bar bei Bosbach gelandet sein. Grundlage soll eine Scheinrechnung gewesen sein, die ein früherer CDU-Mitarbeiter für Leistungen in Bosbachs Bundestagswahlkampf ausgestellt haben soll. 

«Klar ist: Es gab von vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU (…)», schreibt Bosbachs Anwalt. Vielmehr habe der Wahlkampfhelfer nachweislich alle von ihm gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht. Diese Leistungen lägen in gut dokumentierter Form vor.

Unterlagen liegen bei Staatsanwaltschaft

Die Vorwürfe gegen Bosbach beschäftigen auch die Staatsanwaltschaft Köln. Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis habe der Staatsanwaltschaft entsprechende Unterlagen überreicht, deren Inhalt nun unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen seien, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit. «Eine Strafanzeige hat der CDU-Kreisverband selbst ausdrücklich nicht erstattet.» Die rechtliche Bewertung des Ganzen könne «geraume Zeit in Anspruch nehmen». 

Der Anwalt von Bosbach erklärte, dass seine Mandantin die von ihr privat verauslagten, erstattungsfähigen Wahlkampfkosten nie der CDU in Rechnung gestellt habe. Laut Höcker wäre der CDU auch kein Schaden entstanden, selbst wenn der Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie fälschlicherweise behauptet, nicht im Wahlkampf geholfen hätte. Denn Bosbach hat der CDU von ihr persönlich getragene Wahlkampfkosten in Höhe von mehreren tausend Euro, die sie sich hätte erstatten lassen können, nie zur Erstattung eingereicht.

Bosbach überwies nach Vorwürfen Geld an CDU

Außerdem habe die Politikerin «sofort nach dem Aufkommen der fingierten Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2.500 Euro an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen in Wahrheit nie entstandenen, hypothetischen Schaden „auszugleichen“». 

Die 35-jährige Bosbach gewann das Direktmandat bei der Bundestagswahl im Februar im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis und zog zum ersten Mal in den Bundestag ein. Sie erhielt 42,2 Prozent der Erststimmen in dem als CDU-Hochburg bekannten Wahlkreis.

dpa