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CDU-Politiker zieht gegen Klimaschutz-Reform nach Karlsruhe

Der CDU-Abgeordnete Heilmann hat schon einmal ein großes Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung juristisch aufgehalten. Nun schaltet er erneut das Verfassungsgericht ein – es geht um den Klimaschutz.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sein Büro in Berlin bestätigte, dass Heilmann in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung beantragt hat, um das Gesetz zu stoppen.

Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er will damit die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes plant grundlegende Änderungen. Bisher mussten die Ministerien im folgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen, wenn CO2-Ziele in Sektoren wie Verkehr oder Gebäude nicht erreicht wurden. Mit der Reform wird die Überwachung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern zukunftsorientiert, mehrjährig und sektorübergreifend erfolgen. Sollte sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnen, dass die Bundesregierung das Klimaziel für 2030 verfehlt, muss sie gegensteuern.

Bis zum Jahr 2030 muss Deutschland gemäß Gesetz den Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren. Bis 2040 sollte der Ausstoß um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürfen also nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als wieder gebunden werden können.

Die Bedenken der Umweltverbände

Heilmann plant weitreichende Änderungen, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung benötigen. Umweltverbände kritisieren die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass zusätzliche Klimaschutzanstrengungen erst ab 2030 vorgeschrieben sind, was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebt. Daten für den Zeitraum 2031 bis 2040 sollen erst ab 2029 veröffentlicht werden, also zu spät zum Nachsteuern. Zudem werden einzelne Ministerien weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig der deutsche Gesamtausstoß an CO2 stärker zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür verantwortlich sein.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. «Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen», sagte sie noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition. Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. «Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.»

Blaupause Verfahren gegen das Heizungsgesetz

Im letzten Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.

dpa