Sollten Whatsapp, Signal und Co. Nachrichten anlasslos kontrollieren müssen? Die EU-Staaten haben nach langem Streit eine Einigung gefunden – auch bei den Alterschecks auf Apps und Plattformen.
«Chatkontrolle»: EU-Staaten für Freiwilligkeit statt Pflicht

Nach langen Verhandlungen haben Vertreter der EU-Staaten eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle erreicht. Laut einer Mitteilung sollen Messaging-Dienste wie Whatsapp, Signal und Co. nicht dazu gezwungen werden, Nachrichtenverläufe nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Verpflichtung einzuführen, wurde auch aufgrund des Widerstands der deutschen Bundesregierung nicht umgesetzt.
Stattdessen verlassen sich die EU-Staaten weiterhin auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisherige zeitlich begrenzte Ausnahme, die es ihnen trotz europäischer Datenschutzregeln ermöglicht, soll gemäß dem Gesetzesvorschlag nun permanent festgeschrieben werden. Nach Ablauf von drei Jahren soll die EU-Kommission demnach untersuchen, ob eine Verpflichtung der Anbieter erforderlich ist.
EU-Zentrum gegen kinderpornografische Inhalte im Netz
Auch wenn die obligatorische Überprüfung entfällt, sind Messaging-Dienste und Online-Plattformen gemäß dem vorgeschlagenen Gesetz dazu aufgefordert, gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen. Die Anbieter müssen beispielsweise Risiken für Kinder identifizieren und reduzieren. Dies könnte auch bedeuten, dass Apps die Altersangaben ihrer Nutzer zuverlässig überprüfen und Altersbeschränkungen durchsetzen müssen.
Der Gesetzestext sieht auch die Einrichtung eines EU-Zentrums für den Kampf gegen den Missbrauch von Kindern im Internet vor. Es soll mit Messaging-Diensten und Plattformen verbunden sein und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.
Gemäß der Position des Rates der EU-Staaten sollen in Kürze die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst nachdem beide Institutionen eine Einigung erzielt haben, können die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf («Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern») im Jahr 2022 vorgelegt.








