Die Generalstaatsanwaltschaft München lehnte Chrupallas Antrag ab, da einzelnen Beweisangeboten nicht nachgegangen wurde. Eine detaillierte Begründung steht noch aus.
AfD-Chef Chrupalla scheitert mit Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen

AfD-Bundesparteichef Tino Chrupalla ist daran gescheitert, eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen einer möglichen Körperverletzung am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt einzureichen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen entsprechenden Antrag von Chrupalla abgelehnt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt der Deutschen Presse-Agentur in München. Als Grund für die Beschwerde führte Chrupallas Anwalt unter anderem an, dass die Ermittler einzelnen Beweisangeboten nicht nachgegangen seien.
Die Wochenzeitung «Junge Freiheit» zitierte aus einem Schreiben Chrupallas mit detaillierteren Begründungen. Demnach monierte der AfD-Chef, die Ermittlungen zu dem Vorfall, nach dem er im Krankenhaus behandelt worden war, seien «stark lückenhaft». Unter anderem seien nicht alle Ärzte, die im Ingolstädter Klinikum an seiner Erstbehandlung beteiligt gewesen seien, als Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt habe das zunächst angeordnet, einen Tag später aber ohne Begründung zurückgenommen.
Schreiben bei Ermittlungsbehörden nicht bekannt
Das Schreiben, aus dem die «Junge Freiheit» in ihrem Bericht zitierte, ist bisher aber weder der Generalstaatsanwaltschaft München als Aufsichtsbehörde noch der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bekannt, wie es von beiden Behörden am Freitag hieß.
Chrupallas Anwalt habe seine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen Anfang Januar eingelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Dann sei eine «detaillierte Begründung» bis 15. Januar angekündigt worden. Als diese Ende Januar immer noch nicht vorlag, habe die Behörde die Beschwerde in München zur Entscheidung vorgelegt – und dort sei sie am 7. Februar abgelehnt worden.
Zu dem Inhalt des nun zitierten Schreibens könne man sich nicht äußern, weil es sein könnte, dass es sich dabei um eine «Gegenvorstellung» zur Ablehnung der Beschwerde handelt. Das wäre ein erneuter, formloser Versuch Chrupallas, die Ermittler aufzufordern, ihre Entscheidung nachträglich zu korrigieren. Einer möglichen Prüfung des Schreibens könne man daher nicht vorgreifen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Nach Vorfall auf Intensivstation überwacht
Chrupalla musste Anfang Oktober 2023 – kurz vor der Landtagswahl in Bayern – einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt abbrechen. Er wurde vor seiner Rede ins Krankenhaus gebracht und vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Einen Tag später durfte er das Krankenhaus wieder verlassen. Die Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest.
Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei. «Insgesamt ist dieser Angriff auf mich als Anschlag zu werten», sagte er wenige Tage nach der Klinikbehandlung in Berlin. Die Staatsanwaltschaft bewertete den Vorfall allerdings anders. Es habe keine «Tathandlung, aus der auf einen «Anschlag» geschlossen werden könnte, festgestellt werden» können, betonte die Behörde im Dezember.
«Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden», erklärte eine Sprecherin der Behörde im Dezember. «Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben.»








