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Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch: Löschquote hoch

Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten jedes Jahr Tausende Hinweise auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Die Provider müssen diese löschen – und tun dies meist auch ziemlich schnell.

Nach erfolgreichen Ermittlungen werden Seiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch in der Regel gesperrt. Hosting-Anbieter müssen die Inhalte darüber hinaus aber auch löschen.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Laut dem Löschbericht der Bundesregierung für 2024 wurden im vergangenen Jahr bei Hinweisen auf Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern im Internet über die Hälfte aller Inhalte auf deutschen Servern innerhalb von etwa zwei Tagen entfernt. Der Bericht wurde bereits vom Kabinett genehmigt.

Nachdem knapp 56 Prozent der bei Beschwerdestellen gemeldeten im Inland gehosteten Inhalte binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht wurden, war die Quote im Jahr zuvor mit rund 85 Prozent noch deutlich höher. Im Jahr 2024 blieb jedoch der Anteil der gemeldeten Missbrauchsdarstellungen, die von den Hosting-Anbietern innerhalb einer Woche entfernt wurden, konstant hoch bei 99 Prozent.

Löschquote bei Inhalten im Ausland niedriger

In einer gemeinsamen Mitteilung von Justiz- und Innenministerium wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl beteiligter Stellen mehr Zeit für die Löschung von im Ausland gehosteten Inhalten erforderlich sei. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der Missbrauchsdarstellungen, die innerhalb einer Woche gelöscht wurden, bei 38,7 Prozent und damit unter dem Wert von 2023 (57,6 Prozent). Nach vier Wochen betrug die Löschquote 84,17 Prozent, im Vergleich zu 88,2 Prozent im Vorjahr.

Im Jahr 2011 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit das Prinzip «Löschen statt Sperren» beschlossen. Seitdem werden «kinderpornografische Darstellungen» im Netz nicht mehr hinter Stoppschildern versteckt, sondern komplett gelöscht.

«Jede verbreitete Aufnahme dieser Taten ist ein weiterer Akt der Gewalt», sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) laut Mitteilung. «Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen», sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreite, müsse strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Bundesregierung werde, um die Strafverfolgung zu erleichtern, eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Denn die sei oft der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität.

dpa