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Elterngeld: Tausende Paare gehen leer aus

Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird gesenkt, was viele Familien betrifft. Die geplante Väterauszeit verzögert sich weiter.

Änderungen beim Elterngeld: Eine «Väterauszeit» ist nicht in Sicht.
Foto: Sebastian Gollnow/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Tausende Paare in Deutschland werden in Zukunft kein Elterngeld erhalten. Warum ist das der Fall? Und was verbirgt sich hinter der sogenannten Väterauszeit, die die Bundesregierung den Familien im Land zugesagt hat? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was genau ändert sich ab 1. April beim Elterngeld?

Die Bundesregierung muss aufgrund der schwierigen Haushaltslage an allen Stellen sparen – auch beim Elterngeld, dem größten Finanzposten im Haushalt des Familienministeriums. Ab dem 1. April dieses Jahres wird daher die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld geändert. Paare haben ab dann nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro Anspruch auf Elterngeld.

Ab dem 1. April 2025 wird es strenger: Die Schwelle sinkt dann auf 175.000 Euro. Das bedeutet, Eltern, die diesen Betrag überschreiten, haben dann keinen Anspruch mehr. Bisher war der Anspruch viel großzügiger: Nur Paare mit einem Einkommen über 300.000 Euro erhielten bisher kein Elterngeld. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Ausgaben und Freibeträge berechnet. Es ist also immer niedriger als das Bruttoeinkommen.

Wie viele Familien sind betroffen?

Nach «groben Schätzungen» des Familienministeriums betrifft die Festlegung auf maximal 200.000 Euro rund 7000 Paare in Deutschland. Das entspreche 0,5 Prozent aller Elternteile, die derzeit Elterngeld beziehen, teilt das Ministerium von Lisa Paus (Grüne) mit. Die weitere Absenkung auf 175.000 Euro treffe wiederum schätzungsweise rund 20.000 Paare. Für Alleinerziehende nannte das Ministerium zunächst keine Schätzung dieser Art. Für sie gelten künftig die gleichen Obergrenzen wie für Paare.

Gibt es auch Kürzungen bei der Höhe des Elterngeldes?

Die Höhe des Elterngeldes hängt weiterhin vom Einkommen des jeweiligen Elternteils vor der Geburt des Kindes ab. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent, während Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens erhalten. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird allen gewährt, auch wenn sie zuvor kein Einkommen hatten. Die maximale monatliche Höhe des Elterngeldes beträgt 1800 Euro.

Können Paare weiterhin parallel Elterngeld beziehen?

Ja, jedoch mit einer klaren Einschränkung. Nach der Neuregelung, die ebenfalls ab dem 1. April in Kraft tritt, können beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Begrenzung, zum Beispiel für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, von Mehrlingen und/oder Kindern mit Behinderung.

Das Familienministerium sieht in der Neuregelung einen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit. Es sei aus «gleichstellungspolitischen Aspekten sinnvoll», dass Partner abwechselnd Elterngeld beziehen, heißt es dazu auf Anfrage. Auch wolle die Bundesregierung damit langfristig die Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.

Können Väter sich künftig ohne Elterngeld nach der Geburt eine Zeit lang bezahlt freinehmen?

„Zum Bedauern vieler frischgebackener Familien ist dies bisher nur möglich, wenn die Väter Urlaub nehmen“, so die Aussage. Im Gegensatz zu den Müttern erhalten sie nach der Geburt eines Kindes keine Lohnersatzleistungen wie das Mutterschaftsgeld. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, bereits eine Regelung zu treffen, die für mehr gemeinsame Freizeit nach der Geburt sorgen soll.

Die Regelung, die als «Väterauszeit» bekannt wurde und inzwischen auch «Familienstartzeit» genannt wird, lässt weiter auf sich warten. Dabei steht sie auch schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag: «Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.» Laut Familienministerium befindet sich der entsprechende Gesetzentwurf noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung – das ist schon seit Monaten der Fall.

Kommen wenigstens die Arbeitgeber den Vätern entgegen?

Einige Unternehmen treffen unabhängig vom Gesetzgeber großzügige Regelungen. So zum Beispiel die Firma Henkel, die angekündigt hat, ab 2024 ihren Mitarbeitern eine achtwöchige vollbezahlte Elternzeit zu gewähren. Auch der Softwarekonzern SAP wollte seinen Vätern eine sechswöchige bezahlte Auszeit ermöglichen – zog sich jedoch nun endgültig mit Verweis auf Probleme bei der Umsetzung zurück.

Der Arbeitgeberverband BDA hält eine gesetzliche Väterauszeit für unnötig. Das bisherige Instrument des Elterngeldes habe sich bewährt, heißt es dazu auf dpa-Anfrage. Der Verband befürchtet eine «einseitige finanzielle Belastung für Unternehmen». Aus Koalitionskreisen heißt es, dass die Kosten für die geplante Väterauszeit über das bereits bestehende Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld «von der Gesamtheit der Arbeitgebenden getragen werden soll». Ob das so kommt, ist noch unklar.

Wie kommen die Maßnahmen der Bundesregierung an?

Es gibt aus verschiedenen Ecken Kritik – nicht nur von wohlhabenden Eltern, die den wegfallenden Elterngeldanspruch als ungerecht empfinden. «Jede Form der Kürzung beim Elterngeld» weise in die falsche Richtung, sagt beispielsweise Anja Weusthoff, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Es liege die Vermutung nahe, «dass die Regierung das Elterngeld durch Beschränkung des parallelen Bezugs für Väter unattraktiver machen will». Dass die angekündigte Väterauszeit noch nicht umgesetzt sei, bewertet Weusthoff als «herbe Enttäuschung».

Das sieht die Unionspolitikerin Silvia Breher etwas anders. Die familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Bundestag befürchtet, ähnlich wie der BDA, durch die Väterauszeit eine «massive Belastung» für kleine und mittlere Unternehmen. Auch an den Änderungen beim Elterngeld lässt Breher kein gutes Haar: Die Mittelkürzungen seien ein «familienpolitischer Schnellschuss» und «nicht durchdacht». Die Ampel-Regierung agiere «verantwortungslos» und trage dazu bei, dass «Familien das Vertrauen in die Politik insgesamt verlieren», sagt Breher.

dpa