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Demokratie in Gefahr? Was Experten Thüringen raten

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD hat Chancen, stärkste Kraft zu werden. Experten raten, die Demokratie im Freistaat mit Verfassungsänderungen besser zu schützen.

Björn Höcke ist der Vorsitzende der AfD in Thüringen (Archivbild).
Foto: Martin Schutt/dpa

Mehr Parlament, weniger Blockade: Zum Schutz der Demokratie vor autoritär-populistischen Bestrebungen haben Experten des Verfassungsblogs Änderungen in Thüringer Gesetzen und der Landesverfassung angeregt. «Eine Demokratie ist widerstandsfähig, wenn sie vorbereitet ist», sagte Maximilian Steinbeis im Thüringer Landtag.

Das «Thüringen-Projekt» des Verfassungsblogs beschäftigt sich mit der Frage, was passieren würde, wenn «autoritär-populistische Parteien staatliche Machtmittel in die Hand bekommen». Steinbeis ist Gründer des Verfassungsblogs.

Blockade bei Richterwahl beseitigen

Steinbeis und sein Team präsentierten sieben Handlungsempfehlungen, um die Demokratie in Thüringen widerstandsfähiger gegen demokratiegefährdende Kräfte zu machen. Sie schlugen einen Antiblockade-Mechanismus bei der Wahl von Richtern für das Thüringer Verfassungsgericht vor. Hintergrund ist, dass die AfD laut Umfragen Chancen hat, in Thüringen mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag zu bekommen – sie könnte dann Abstimmungen blockieren, für die eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Dies betrifft auch die Wahl von Richtern für den Verfassungsgerichtshof in Thüringen.

Das Team des Verfassungsblogs schlug vor, dass, wenn für eine längere Zeit kein Richter gewählt wird, das Vorschlagsrecht an das Gericht zurückgehen könnte und die Mehrheitserfordernis von einer Zweidrittel-Mehrheit auf die absolute Mehrheit abgesenkt wird.

Die AfD wird in Thüringen als extremistisch eingestuft. Steinbeis sagte, die AfD sei eine große Gefahr für die Demokratie. Sie sei einer der Anlässe für den Start des Projekts gewesen, aber nicht der Gegenstand der Arbeit.

Kündigung von Medienstaatsverträgen durch das Parlament 

Die Experten des Verfassungsblogs plädierten außerdem dafür, dass ein Thüringer Ministerpräsident nicht mehr eigenständig Medienstaatsverträge für das Bundesland aufkündigen können sollte, sondern dass das Parlament einbezogen wird. Ebenso sollte die Landeszentrale für politische Bildung nicht länger an die Staatskanzlei angeschlossen sein, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts auf einer gesetzlichen Grundlage stehen.

«Not-Aus» bei gescheiterter Ministerpräsidentenwahl

Im Falle einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl schlagen Experten vor, einen Not-Aus-Mechanismus einzuführen – das Parlament soll dann über die eigene Auflösung abstimmen – eine absolute Mehrheit würde ausreichen. Bislang ist für die Auflösung eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Sollte die Auflösung scheitern, sollte es einen vierten Wahlgang geben – bei dem ein Kandidat, der alleine antritt, auch gewählt würde, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält.

Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Laut Umfragen führt die AfD mit Werten zwischen 29 und 31 Prozent. Es besteht die Möglichkeit, dass es erneut zu einer komplizierten Regierungsbildung kommt.

Die Experten empfahlen auch, die Wahl des Landtagspräsidenten genauer zu regeln. Es wurde vorgeschlagen, dass der Präsident des Verfassungsschutzes und der Polizeipräsident keine politischen Beamten sein sollten. Dadurch soll verhindert werden, dass die Regierung zu viel Einfluss auf diese wichtigen Positionen hat. Die Experten waren der Meinung, dass konsultative Volksbefragungen ausgeschlossen werden sollten – sie könnten als Instrument der Regierung genutzt werden.

dpa