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Start der ePA-Pflicht für Ärzte: Technische Voraussetzungen noch nicht überall vorhanden

Ärztinnen und Ärzte müssen ab 1. Oktober wichtige Befunde in e-Akten eintragen. Technische Voraussetzungen fehlen jedoch noch in 20% der Praxen.

Ein Teil der Praxen kann noch die ePA noch nicht nutzen. (Archivbild)
Foto: Daniel Karmann/dpa

Etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben bereits eine elektronische Patientenakte (ePA). In Kürze werden die neuen digitalen Speicher für Gesundheitsdaten jedoch erst richtig im Alltag eingeführt. Ab dem 1. Oktober sind Ärzte verpflichtet, wichtige Befunde in die E-Akten zu dokumentieren, damit sie jederzeit für weitere Behandlungen verfügbar sind. Allerdings fehlen kurz vor dem Start noch nicht überall die technischen Voraussetzungen, da Praxen auf erforderliche Softwaremodule warten müssen.

«Nach unserem letzten Stand sind etwa 80 Prozent der Praxen mit einem solchen Modul ausgerüstet», sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Sibylle Steiner, der Deutschen Presse-Agentur. «Dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePA arbeiten können, sehen wir sehr kritisch.» Von einigen Anbietern von Praxisverwaltungssystemen wisse man, dass das ePA-Modul im vierten Quartal nachgeliefert werden solle. «Von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung.» 

Praxen drohen Abstriche bei der Vergütung 

Steiner sagte: «Wir werden weiter darauf drängen, dass so schnell wie möglich alle Praxen in die Lage versetzt werden, die ePA in den Arbeitsalltag zu integrieren.» Bei Verzögerungen drohten jedoch paradoxerweise den Praxen Sanktionen bei der Vergütung. Das sei vollkommen inakzeptabel. «Es kann nicht sein, dass die Praxen bestraft werden, wenn Hersteller der Softwaresysteme es nicht rechtzeitig schaffen, Module für den ePA-Einsatz bereitzustellen.»

Bereits seit Januar haben etwa 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine E-Akte von ihrer Krankenkasse erhalten – dies geschieht automatisch nach einer Reform der Ampel-Koalition, sofern man nicht aktiv dagegen widerspricht. Die ePA ist darauf ausgelegt, Patientinnen und Patienten ein Leben lang zu begleiten. Durch die zentrale Bündelung von Untersuchungsbefunden, Laborwerten oder Angaben zu Medikamenten soll sie zu einer verbesserten Behandlung beitragen.

Nutzung in Praxen und anderen Einrichtungen zieht an 

Seit dem Frühjahr wird der Betrieb in Gesundheitseinrichtungen bundesweit ausgeweitet. „Noch füllen Ärztinnen und Ärzte ePAs auf freiwilliger Basis aus.“ Laut der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik sind bereits rund 58.000 der 98.500 Arztpraxen in Deutschland beteiligt. Auch fast 20.000 Zahnarztpraxen, etwa 6.500 Apotheken und 727 Kliniken sind bereits dabei. In letzter Zeit wurden wöchentlich 1,9 Millionen Dokumente hochgeladen.

Es zeige sich deutlich, dass die Praxen Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien, sagte KBV-Vorstand Steiner. Vor allem stationäre Einrichtungen müssten endlich nachziehen. «Viele Praxen berichten, dass sie nach wie vor Faxgeräte vorhalten müssen, damit die Kommunikation mit den Krankenhäusern und der Pflege läuft.» Im Informationsaustausch über die Entlassbriefe von Kliniken sähen Praxen aber den größten Mehrwert der ePA.

Kliniken rechnen mit späterer ePA-Anbindung 

Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist zum 1. Oktober keine flächendeckende Anbindung an die ePA in den Kliniken zu erwarten. Bereits in der Pilotphase wurde deutlich, dass die Einführung nicht mit einem einfachen Software-Update erledigt werden kann. Die Voraussetzungen sind komplexer und nicht mit kleineren Einrichtungen wie Praxen vergleichbar. Laut einer Umfrage unter 382 Kliniken gehen 58 Prozent davon aus, dass die ePA erst im Laufe des nächsten Jahres krankenhausweit einsatzbereit sein kann.

In den Praxen muss sich nun bald zeigen, wie der breite Einsatz startet. Wenn man seine Versichertenkarte am Anmeldetresen einsteckt, gibt man einen Zugriff für 90 Tage frei. «Häufig ist es so, dass beispielsweise die Hausärztin ihren Patientinnen und Patienten mitteilt, dass sie nun erstmalig die ePA befüllt», erläuterte KBV-Vorstand Steiner. 

Aus Praxen höre man leider immer wieder, dass Patienten noch wenig über die ePA wissen. Die Kassen hätten die Pflicht, umfassend darüber zu informieren. «Hier besteht aus unserer Sicht noch deutlicher Nachholbedarf.» Die Praxisteams hätten keine Kapazitäten dafür.

Unwissenheit über Anspruch auf Einsicht in die Akte

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit fordern mehr Transparenz. Laut einer Umfrage haben Patienten oft Schwierigkeiten, ihre eigene Krankenakte zu erhalten, in der wichtige Informationen zu Klinikaufenthalten und Praxisbesuchen festgehalten sind. Viele sind sich nicht einmal des gesetzlichen Anspruchs auf Einsicht in ihre Akte bewusst. Da die ePA derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthält, wird die Möglichkeit, die komplette Akte anzufordern, auch in Zukunft unverzichtbar sein.

dpa