Nach ein paar Tagen Gezänk steht der Termin für die Bundestagswahl. Nun muss zunächst der Kanzler handeln, dann der Bundespräsident.
Der Wahltermin steht – das sind die nächsten Schritte
Nachdem der 23. Februar des nächsten Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl festgelegt wurde, ist nun der Kanzler an der Reihe.
– Im Bundestag stellt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen – mit der Erwartung, dass das Gegenteil eintritt.
– Der Antrag wird vom Bundestag 48 Stunden später entschieden.
Der Kanzler schlägt vor, den Bundestag nach Artikel 68 des Grundgesetzes Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufzulösen.
Steinmeier hat die Möglichkeit, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für ihn, dies zu tun.
– “Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, legt er gleichzeitig den Termin für die Neuwahl fest. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss diese innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.”
– Normalerweise befolgt der Bundespräsident die Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.