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Deutlich mehr Anträge auf Einbürgerung in einigen Städten

Bei der Einbürgerung kommt es nicht auf den Tag der Antragstellung an, sondern darauf, welches Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt. Dennoch ist die Zahl der Anträge vielerorts jetzt gestiegen.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat vielerorts zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Das seit dem 27. Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht hat vielerorts zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt. «Im Juni sind rund 4.000 Anträge im Landesamt für Einwanderung eingegangen, was im Durchschnitt 133 Anträge täglich bedeutet», teilte ein Mitarbeiter der Berliner Behörde auf Anfrage mit. Für Juli lägen noch keine belastbaren Zahlen vor. Allerdings hätten das Landesamt vom 27. Juni bis zum 21. Juli bereits über 5.000 Anträge erreicht, also durchschnittlich rund 200 Anträge täglich.

Laut der Deutschen Presse-Agentur wurden im bayerischen Innenministerium von Januar bis Mai durchschnittlich über 5.600 Anträge pro Monat gestellt. Im Juni waren es bereits mehr als 8.400 Anträge. Die Zahlen für Juli liegen noch nicht vor, jedoch wird mit einer weiteren Steigerung gerechnet. Aufgrund der Antragszahlen kann es derzeit zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Antragsteller müssen persönlich vorsprechen

Im sächsischen Innenministerium wurde betont, dass die Dauer des Verfahrens stark von jedem einzelnen Fall abhängt. Für das Jahr 2023 wird mit einer Zeitspanne von 3 bis 18 Monaten nach Antragstellung gerechnet. Es ist jedoch zu beachten, dass noch erhebliche Wartezeiten bis zur Antragstellung hinzukommen können. Denn in der Regel müssen die Anträge in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Behörde gestellt werden, für das erst ein Termin vereinbart werden muss.

Neues Recht sieht verkürzte Fristen vor

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das von der Ampel-Koalition formuliert wurde, sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun bereits nach fünf Jahren anstelle von bisher acht Jahren besteht – sofern der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt. Bei besonderen Integrationsleistungen können Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gute Leistungen in Schule oder Beruf, exzellente Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement sind Voraussetzungen für eine schnellere Einbürgerung. Die Mehrstaatigkeit wird grundsätzlich erlaubt.

Ab sofort erhalten alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.

Die Reform wurde von der Union und der AfD heftig kritisiert.

Nach Informationen von «Bild» stellten in Hessen in diesem Juli 3.300 Ausländer einen Antrag auf Einbürgerung, nach 2.600 im Juli des Vorjahres. In Hamburg seien im Juli 76 Prozent mehr Anträge eingegangen als im Vorjahresmonat, berichtete die Zeitung. In Bremen seien es 41 Prozent mehr gewesen, in Schleswig-Holstein 38 Prozent. 

dpa